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Vogelgrippe: Geflügelwirtschaft unterstützt befristete Einschränkung der Auslaufnutzung
Verordnung des Bundesverbraucherministeriums zum Schutz der Tierbestände so schnell wie möglich umsetzen

Berlin (ots)

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft
e.V. (ZDG) spricht sich für ein befristetes Verbot der Nutzung des
Auslaufs von Freilandgeflügel in Deutschland aus. Die
Spitzenorganisation der Geflügelwirtschaft unterstützt die geplanten
Maßnahmen des Bundesverbraucherministeriums, um eine Verschleppung
der Vogelgrippe nach Deutschland wirkungsvoll zu verhindern. Die
geplante Eilverordnung, die befristet die Haltung von Tieren in
geschlossenen Ställen vorsieht, sollte nach Ansicht der Wirtschaft
schnellstmöglich in Kraft treten.
Die Eilverordnung stützt sich auf die Empfehlung einer
Expertengruppe beim Bundesverbraucherministerium, die am 18. August
2005 unter Beteiligung der Geflügelwirtschaft tagte. Die Verordnung
kann bereits getroffene Vorkehrungen der landwirtschaftlichen
Betriebe effizient unterstützen. So verfolgt der ZDG bereits seit
einigen Jahren ein breit angelegtes Sicherungskonzept, das den Status
der Tiergesundheit permanent erfasst und Maßnahmen im Falle eines
Seuchenausbruchs vorsieht. Dazu zählen insbesondere konkrete
Checklisten und Handlungsanweisungen für Geflügelhalter zur
Verhinderung der Einschleppung der Vogelgrippe sowie beispielsweise
ein umfassendes Monitoringprogramm und verschiedene
Forschungsvorhaben.

Pressekontakt:

Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Dr. Thomas Janning
Reinhardtstraße 18
10117 Berlin
Tel.: 0 30-28 88 31-10
Fax: 0 30-2 888 31-50
E-Mail: info@zdg-online.de
www.zdg-online.de

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