ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di: Beamte haben Anspruch auf sichere Altersversorgung
Berlin (ots)
Eine "wirkungsgleiche Übertragung der Rentenreform auf die Beamtenversorgung" ist für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) nur akzeptabel, wenn die geplanten Einsparungen voll zur Absicherung der Pensionen eingesetzt werden. "Die von der Bundesregierung vorgesehenen Abstriche bei den Pensionen müssen von Bund, Ländern und Gemeinden zweckgebunden zurückgelegt werden und dürfen nicht in den öffentlichen Haushalten versickern", forderte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christian Zahn am Mittwoch in Berlin anlässlich der Erörterung des Gesetzentwurfs bei Innenminister Schily. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass durch mangelnde Vorsorge entstehender Druck Anlass für weitere Kürzungen in der Beamtenversorgung gebe.
ver.di werde Reformen unterstützen, die die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten für die Zukunft sicherer machten; der vorliegende Gesetzentwurf erfülle diese Anforderung jedoch nicht. "Das geplante Abkoppeln der Pensionäre von der allgemeinen Besoldungsentwicklung um 0,5 Prozent jährlich während der nächsten acht Jahre ist im Übrigen unerträglich hoch und führt zu unzumutbaren Belastungen bei vielen Pensionären, insbesondere des einfachen und mittleren Dienstes", unterstrich Zahn.
Außerdem berücksichtige Schily nicht, dass Beamtenversorgung und Rentenversicherung unterschiedliche Funktionen hätten. Beamtenversorgung sei Regelsicherung - vergleichbar der Rentenversicherung und betrieblichen Altersversorgung in einem. Mit der Rentenreform sei nur die Regelsicherung, nicht aber die Zusatzsicherung gekürzt worden. Dadurch würden die Versorgungsempfänger stärker belastet, die von ihrer Pension noch Steuern und anders als die meisten Rentner zum Teil sehr hohe Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssten.
Konsequent für die Bundesregierung sei, dass auch Beamte bei eigenen Beitragsleistungen in die staatliche Förderung einbezogen werden sollen, betonte Zahn. Scharf zu kritisieren sei allerdings, dass der von Schily vorgelegte Gesetzentwurf die Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst mit Anspruch auf eine Zusatzversorgung von der staatlichen "Riester-Förderung" ausnehme.
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