ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medieninfo: ver.di will Tarifverträge für alle Solo-Selbstständigen abschließen - Arbeitsbedingungen notfalls über Honorarempfehlungen verbessern
Ver.di will Tarifverträge für alle Solo-Selbstständigen abschließen - Arbeitsbedingungen notfalls über Honorarempfehlungen verbesser n
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) will künftig auch Tarifverträge für alle Solo-Selbstständigen abschließen. Das geht aus einer Stellungnahme der Gewerkschaft hervor, die heute (24. Februar 2022) der EU-Kommission vorgelegt wurde. ver.di ist mit über 30.000 Mitgliedern in diesem Bereich die stärkste Organisation von Solo-Selbstständigen in Europa. Die EU-Kommission sucht derzeit nach Wegen, den Einzelpersonen bei der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen über Kollektivverträge mehr Rechtssicherheit zu geben. Dazu müsste diese Erwerbstätigengruppe aus dem europäischen Wettbewerbsrecht ausgenommen werden.
Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke erklärte, kollektive Tarifverhandlungen mit den Auftraggebern müssten ausnahmslos für alle Solo-Selbstständigen legalisiert werden, um die prekären Arbeitsverhältnisse in einzelnen Branchen zu verbessern. „Die Kommission darf sich weder in die Modalitäten noch in die Inhalte von Tarifverhandlungen und -verträgen einmischen. Dazu müssen wir ermächtigt werden, Honorarempfehlungen abzugeben, falls die Auftraggeber nicht zu Verhandlungen bereit sind“, forderte Werneke. Man könne nicht weiter zulassen, dass Auftraggeber einseitig Honorare festlegen, während den Solo-Selbstständigen verwehrt wird, kollektiv Tarifverträge abzuschließen: „Die wirtschaftliche Abhängigkeit ist für Solo-Selbstständige bereits gegeben, wenn ein Drittel des jährlichen Einkommens bei einem Unternehmen erwirtschaftet wird. Hier kann eine einseitige Honorarvorgabe schnell zur Existenzbedrohung werden.“
Grundsätzlich steht die EU-Generaldirektion Wettbewerb einer Änderung des bisherigen Wettbewerbsrechts positiv gegenüber: „Kollektivverhandlungen können ein mächtiges Instrument sein, um bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen. Für Einzelpersonen, die keine Arbeitnehmer sind, kann das Wettbewerbsrecht jedoch ein Hindernis für Kollektivverhandlungen zur Verbesserung ihrer prekären Situation darstellen.“ Entsprechende Leitlinien will die EU-Kommission noch in diesem Jahr vorlegen.
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