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ver.di-Medien-Info: Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz: ver.di fordert Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und mehr Kontrollen in den Betrieben

Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz: ver.di fordert Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und mehr Kontrollen in den Betrieben

Anlässlich des Welttages für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am Donnerstag, dem 28. April 2022, fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft die umfassende Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und mehr Kontrollen in den Betrieben. „Arbeit darf nicht krank machen. Aber bei der Pflicht, die Arbeitsbedingungen gesund zu gestalten, versagen viele Arbeitgebende und ignorieren damit ihren gesetzlichen Auftrag“, sagte Dagmar König, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Gefährdungsbeurteilungen müssen umfangreicher stattfinden, und bei Nichtdurchführung müssen die Arbeitgebenden schärfer sanktioniert werden. Dazu bedarf es mehr Arbeitsschutzkontrollen durch die zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträger.“ Mit der Einführung einer Mindestquote von 5 Prozent ab dem Jahr 2026 werde es zu einer deutlichen Steigerung bei den Betriebsbesichtigungen kommen. „Das begrüßen wir, auch wenn es letztlich noch nicht ausreicht.“ Zudem fehle das Personal, das jetzt schon gewonnen und qualifiziert werden müsse.

Deutschland hat z.B. mit dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz gute Grundlagen zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die Gefährdungsbeurteilung. Hier sind die Arbeitgebenden verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Wichtige Faktoren sind dabei unter anderen die körperliche wie auch psychische Gesundheit der Beschäftigten.

„Die Anforderungen an einen starken Arbeitsschutz unter dem Vorzeichen des tiefgreifenden Wandels der Arbeitswelt müssen teilweise neu definiert werden“, so König weiter. „Das betrifft die stärkere Berücksichtigung von individuellen Erfordernissen wie Alter, Behinderung und Geschlecht. Dazu ist eine Ausweitung des Arbeitsschutzgesetzes erforderlich.“ Zudem müssten der zunehmenden Stressbelastung der Beschäftigten endlich wirksame Grenzen gesetzt werden. „Da es keine Regeln zum Reduzieren psychischer Belastungen gibt, braucht es für diese Lücke eine Anti-Stress-Verordnung.“

Außerdem bedürfe es einer Anerkennung psychischer Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout als Berufskrankheit, da die Anzahl der Erwerbsminderungen auf Grund psychischer Überlastungen durch die Arbeit weiterhin steige, so König. Zudem fordere ver.di die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall auch über den Gesundheits- und Wohlfahrtsbereich hinaus, um Beschäftigte mit pandemiebedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch die berufliche Tätigkeit entstanden sind, sozial besser abzusichern.

V.i.S.d.P.

Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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