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13 Milliarden Euro für ausländische Hartz-IV-Bezieher

Osnabrück (ots)

13 Milliarden Euro für ausländische Hartz-IV-Bezieher

Ansprüche haben sich seit 2007 verdoppelt - Weniger deutsche Staatsbürger beziehen Leistungen

Osnabrück. Die Zahlungsansprüche für Hartz-IV-Bezieher ohne deutschen Pass haben sich seit 2007 verdoppelt und sind damit auf knapp 13 Milliarden Euro im Jahr 2020 angestiegen. 2019 waren es noch 12,5 Milliarden Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten René Springer hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegt.

2007 lagen die Ansprüche ausländischer Hartz-IV-Bezieher demnach bei knapp 6,6 Milliarden Euro. Das Plus betrug damit bis heute rund 6,4 Milliarden Euro. "Deutschland braucht eine restriktive Einwanderungspolitik, die Armutsmigration effektiv unterbindet. Dänemark zeigt uns, dass eine solche Politik möglich ist, wenn der politische Wille vorhanden ist", sagte Springer der NOZ.

Weil die Zahl deutscher Hartz-IV-Bezieher in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist, sind die Zahlungsansprüche aller Leistungsempfänger insgesamt um 1,1 Milliarden Euro auf 35,4 Milliarden Euro gesunken. Die Summe der Hartz-IV-Zahlungsansprüche von deutschen Haushalten verringerte sich von knapp 30 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf 22,3 Milliarden Euro im Jahr 2020. Das sind 7,7 Milliarden Euro weniger als vor 13 Jahren, wie aus der Antwort des Arbeitsministeriums hervorgeht.

In der Gruppe der ausländischen Hartz-IV-Bezieher hatten Bürger aus anderen EU-Ländern Ansprüche von rund 2,6 Milliarden Euro. Für Menschen aus den acht wichtigsten Asyl-Herkunftsländern waren es gut 6 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte davon (3,4 Milliarden Euro) entfielen auf Flüchtlinge aus Syrien, gefolgt von Irakern (825 Millionen Euro) und Afghanen (870 Millionen Euro).

Der Statistik zufolge ist rund jeder zehnte Leistungsberechtigte (9,7 Prozent) ein Syrer. 2007 waren fast 82 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger Deutsche, ihr Anteil ist nun auf 62,9 Prozent gesunken.

Anspruch auf Regelleistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (Hartz IV) haben Asylberechtigte in Deutschland frühestens nach anderthalb Jahren Aufenthalt, wenn sie nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können.

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