All Stories
Follow
Subscribe to ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Medien-Info: Lehrkräfte an Musikschulen müssen künftig fest angestellt sein – ver.di übt Kritik an Übergangsregelung ohne Sozialversicherungspflicht

Lehrkräfte an Musikschulen müssen künftig fest angestellt sein – ver.di übt Kritik an Übergangsregelung ohne Sozialversicherungspflicht

Jahrzehnte lang war der Einsatz von Honorarkräften an Musikschulen eine übliche Praxis. Heute (Donnerstag, den 30. Januar 2025) will der Deutsche Bundestag beschließen, dass Honorartätigkeiten spätestens ab 2027 in sozialversicherungspflichtige Festanstellungen umgewandelt werden müssen. In einer Übergangsregelung von zwei Jahren soll der Einsatz von Honorarkräften an Musikschulen ohne Sozialversicherungszahlungen durch den Arbeitgeber möglich sein. Bedingung ist, dass Musikschule und Lehrkraft einwilligen, die Lehrtätigkeit auf Honorarbasis auszuführen. ver.di kritisiert dagegen die lange Übergangsregelung und fordert die sofortige Umwandlung in Festanstellungen.

„Die Lehrkräfte an Musikschulen wollen fair bezahlt werden und wünschen sich eine feste Anstellung für eine sichere Lebensplanung. Die Kolleginnen und Kollegen berichten mir, dass ihre Zustimmung zu Honorarverträgen oft keine freie Entscheidung ist, sondern Ausdruck fehlender Wahlfreiheit zwischen freier Tätigkeit und Festanstellung. Die Lehrkräfte brauchen jetzt Sicherheit, das geht nur mit sofortiger Festanstellung“, kritisiert Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Kultur zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

ver.di ist die größte Selbstorganisation von Musikschullehrkräften in Deutschland. Die Beschäftigten fordern eine flächendeckende Finanzierung von Musikschulen durch Länder und Kommunen sowie sofortige Festanstellungen. „Die Übergangsregelung ist eine letzte Mahnung: Kommunen und Länder müssen die Kosten für Festanstellungen in ihre Haushalte einstellen und die Finanzierung der Musikschulen sichern. Nur mit fair bezahlten und abgesicherten Musikschullehrkräften kann die Qualität der musikalischen Bildung langfristig gesichert und ausgebaut werden. Seit Jahren wurden Sozialversicherungsbeiträge eingespart, auf Kosten der Lehrkräfte. Damit ist jetzt Schluss“, so Schmitz-Dethlefsen.

ver.di ruft Musikschulleitungen und Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, Verwaltungen und Politik zu Geschlossenheit auf. „Damit die musikalische Bildung in Deutschland gesichert ist, benötigen wir flächendeckende, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Musikschullehrkräften und eine entsprechende Finanzierung durch Kommunen und Länder“, so Christoph Schmitz-Dethlefsen. Aus Perspektive der deutschen Rentenversicherung liegt bereits jetzt in den allermeisten Fällen eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit an Musikschulen vor. An vielen Musikschulen gibt es deshalb keine oder nur noch wenige Honorarkräfte. Doch einzelne Musikschulen sowie die finanzierenden Kommunen und Länder widersetzen sich der Umwandlung von Honorartätigkeiten in Festanstellungen, ihre Begründung, sie können kurzfristig die finanziellen Mittel nicht bereitstellen.

Für Rückfragen der Redaktionen: Lisa Mangold, ver.di-Bereichsleiterin Kunst u. Kultur, 030/6956-2330, lisa.mangold@verdi.de

V.i.S.d.P.

Daniela Milutin 
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
More stories: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
More stories: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft