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Robl: Beschlüsse des Bundeskabinetts belasten Baugewerbe

Berlin (ots)

"Mit den heutigen Beschlüssen des Bundeskabinetts
droht den vorwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben des
Baugewerbes eine drastische Verstärkung ihrer ohnehin vorhandenen
wirtschaftlichen Schwierigkeiten - trotz umfassender Senkung der
Einkommensteuer." Dies erklärte Prof. Dr. Karl Robl,
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes,
zu den heutigen Kabinettsbeschlüssen.
"Die vorgesehene Streichung der Eigenheimzulage wird Tausenden von
Haushalten den Erwerb von Wohneigentum unmöglich machen. Damit geht
die Baunachfrage im Eigenheimbau um die Hälfte zurück. Dies wird den
Arbeitsplatzabbau am Bau weiter beschleunigen." so Robl weiter. "Wir
widersetzen uns nicht dem Subventionsabbau, sondern plädieren
weiterhin für eine gesamtwirtschaftlich sachgerechte Neugestaltung
der Wohneigentumsförderung."
Eine umfassende Gemeindefinanzreform, die die kommunalen Finanzen
und so die Investitionskraft in den Kommunen stärkt, ist seit langem
überfällig.
Die heute beschlossene Änderung der Gewerbesteuer zu einer
Gemeindewirtschaftssteuer hilft allerdings den Kommunen wieder einmal
nicht entscheidend weiter. In den 12 vereinbarten Maßnahmenpaketen
werden Milliarden-Beträge nur hin und hergeschoben. So resultieren
von den annähernd 2,5 Mrd. Euro Mehreinnahmen der Gemeinden, die der
Umgestaltung der Gewerbesteuer zugerechnet werden, im Jahre 2004 rund
1,9 Mrd. Euro aus der Erhöhung des Gemeindeanteils an der
Umsatzsteuer. Allein zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass in
die Bemessungsgrundlage der Gemeindewirtschaftssteuer Mieten,
Leasing, Pachten und Dauerschuldzinsen nicht einbezogen werden.
"Trotz allem führt die Gewerbesteuerreform für eine Vielzahl
kleinerer bzw. nicht so ertragsstarker Bauunternehmen letztendlich zu
einer höheren Steuerbelastung, die in der jetzigen wirtschaftlichen
Situation kontraproduktiv ist." erklärte der
ZDB-Hauptgeschäftsführer.
"Wir begrüßen, dass mit der Umkehrung der
Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen steuerunehrlichen
Unternehmen die Handlungsspielräume entzogen werden. Damit können
dringend benötigte Liquiditätsspielräume in den Bauunternehmen
geschaffen werden. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser Regelung
darf der Verwaltungsaufwand in den Betrieben nicht unnötig in die
Höhe getrieben werden." so Robl abschließend.

Pressekontakt:

Verantwortlich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Dr. Ilona K. Klein
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
Kronenstr. 55-58,
10117 Berlin
Telefon 030-20314-408,
Telefax 030-20314-420
eMail presse@zdb.de
http://www.zdb.de

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