ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Baugewerbe: Beitragsstabilität nicht aufs Spiel setzen!
Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge darf nicht zu höheren SV-Beiträgen führen
Berlin (ots)
"Eine Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung der Sozialversicherungsbeiträge und damit die Abschaffung der Vorfälligkeit darf nicht dazu führen, dass die mittlerweile wieder aufgefüllte Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung abgeschmolzen wird. Versicherungsfremde Leistungen, die seitens der Politik beschlossen werden, müssen konsequenterweise auch aus Steuermitteln finanziert werden." Diese Position des Deutschen Baugewerbes vertrat heute Heribert Jöris, Geschäftsführer Sozial- und Tarifpolitik des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zur Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, an der er auf Einladung der FDP-Bundestagsfraktion teilgenommen hatte.
Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge war 2006 eingeführt worden, um einen deutlichen Anstieg der Beiträge zu vermeiden. Das deutsche Baugewerbe ist von der Vorverlegung besonders stark betroffen, da die monatlichen Arbeitsstunden stark schwanken können, so dass eine Abrechnung und Verbeitragung der geleisteten Stunden erst im Folgemonat geleistet werden kann. Neben dem bürokratischen Aufwand ist der daraus resultierende Liquiditätsentzug für die Betriebe weitaus gravierender.
Dennoch weist das Baugewerbe daraufhin, dass eine Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung nur dann Sinn macht, wenn ein Abschmelzen der Nachhaltigkeitsrücklage durch entsprechende Maßnahmen kompensiert wird.
"Wenn die Abschaffung der Vorfälligkeit dazu führt, dass die Sozialversicherungsbeiträge deutlich steigen, macht das keinen Sinn. Diese sind in Deutschland ohnehin hoch genug. Höhere Beiträge führen unweigerlich zu höheren Kosten und diese wiederum zu einem Ansteigen der Schwarzarbeit. Daran kann niemand Interesse haben," so Jöris. "Daher fordern wir auch, versicherungsfremde Maßnahmen nicht länger aus Beitragsmitteln zu finanzieren, sondern aus Steuern. Nur wenn beide Maßnahmen zusammen umgesetzt werden, können wir der Abschaffung der Vorfälligkeit zustimmen."
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