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Robl: Baugewerbe für Haushaltskonsolidierung mit Augenmaß

Berlin (ots)

  • Baugewerbe tritt weiter für Erhalt der Eigenheimzulage ein
  • Einführung der umgekehrten Umsatzsteuerschuldnerschaft positiv bewertet
Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des ZDB, lehnte heute
anlässlich der Sachverständigenanhörung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages zum Haushaltsbegleitgesetz die komplette
Streichung der Eigenheimzulage erneut ab. "Das deutsche Baugewerbe
verschließt sich nicht der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung.
Allerdings müssen die Entscheidungen im wohlverstandenen
gesamtwirtschaftlichen Interesse und mit Augenmaß getroffen werden." 
Robl begründete die ablehnende Position des Baugewerbes damit, dass
direkte Empfänger der Eigenheimzulage die privaten Haushalte seien,
die Wohneigentum bilden wollten und die nur über ein mittleres bzw.
geringeres Haushaltseinkommen verfügten. "Für eine Vielzahl dieser
Haushalte ist die Eigenheimzulage ein Finanzierungsbaustein, auf den
sie bei der Wohneigentumsbildung nicht verzichten können." Robl
warnte davor, dass bei Wegfall der Förderung, die Nachfrage nach
Bauleistungen weiter zurückgehen wird.
Robl erneuerte den seit längerem bekannten Vorschlag des deutschen
Baugewerbes, die Eigenheimzulage zu einer Investitionszulage
umzubauen. Kernpunkt dieses Vorschlages ist es, den Förderbetrag der
Eigenheimzulage künftig von der Höhe der nachgewiesenen Arbeitskosten
und nicht, wie bislang, von den gesamten Herstellungs- oder
Anschaffungskosten einschließlich der Kosten für Grund und Boden
abhängig zu machen. Damit könnten sowohl Einsparungen in den
öffentlichen Haushalten erzielt als auch eines der erfolgreichsten
Instrumente der Wohneigentumsförderung erhalten werden. Gleichzeitig
würde so ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
geleistet.
Was den zweiten, das Baugewerbe betreffenden Punkt des
Haushaltsbegleitgesetzes angeht, nämlich die Einführung der
umgekehrten Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, begrüßte
Robl ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung. Damit könne ein
Beitrag zur Lösung der immer weiter ausufernden
Umsatzsteuerbetrügereien und der damit einhergehenden
Einnahmeverluste geleistet werden. Diese Maßnahme wirkt der
Betätigung von Scheinunternehmen im Markt entgegen. Die Unternehmen
hätten allerdings keinen Vorteil von der Neuregelung, wenn sich der
Fiskus auf ihre Kosten der Pflicht zur Sicherung des Steueraufkommens
entledigte. Robl forderte daher das Parlament auf, durch eine
geeignete Vertrauensschutzregelung sicherzustellen, dass dem
sorgfältig handelnden Unternehmer keine unbotmäßigen Risiken
aufgebürdet werden.

Pressekontakt:

Verantwortlich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Dr. Ilona K. Klein
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
Kronenstr. 55-58,
10117 Berlin
Telefon 030-20314-408,
Telefax 030-20314-420
eMail presse@zdb.de
http://www.zdb.de

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