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ZDB-Vize Kahl: Öffnungsklauseln für betriebliche Pakte der Vernunft nutzen!

Berlin (ots)

Der Vizepräsident des Zentralverbandes des
Deutschen Baugewerbes und Verhandlungsführer für die
Arbeitgeberseite, Werner Kahl aus Hamburg, erklärte zum gestrigen
Schlichterspruch über das 13. Monatseinkommen im Baugewerbe: "Wir
haben versucht, die Tarifverträge über das 13. Monatseinkommen der
wirtschaftlich schwierigen Lage der Baubetriebe anzupassen. Durch
eine Senkung der bisherigen tariflichen Leistungen ist das nicht
gelungen. Die IG Bauen-Agrar-Umwelt hat aber eine so weitgehende
unkonditionierte Öffnungsklausel für betriebliche Vereinbarungen über
das 13. Monatseinkommen akzeptiert, wie sie bisher nicht denkbar
erschien. Daraus müssen jetzt "betriebliche Pakte der Vernunft"
werden. Ich appelliere deshalb gleichzeitig an die Gewerkschaft und
an die Mitarbeiter in unseren Betrieben, diese Öffnungsklausel mit
Leben zu erfüllen. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit der IG BAU,
wie sie mit dieser Öffnungsklausel in der Praxis umgehen wird."

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

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