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Tarifpartner am Bau einigen sich auf Tarifabschluss

Berlin (ots)

Die Tarifvertragsparteien am Bau haben sich in den
frühen Morgenstunden des 21. Juni 2005 nach einem zwanzigstündigen
Verhandlungsmarathon auf einen Tarifabschluss geeinigt. Darin sind
folgende Punkte enthalten:
1. Die Wochenarbeitszeit wird von derzeit 39 Stunden auf 40
Stunden ohne Lohnausgleich erhöht. Daraus ergibt sich eine
Sommerarbeitszeit von 41 und eine Winterarbeitszeit von 38 Stunden.
Damit sinken die Lohnkosten um 2,5 %.
2. Die Mindestlöhne am Bau werden ab 1. September diesen Jahres
ebenfalls gesenkt, und zwar um 1,7 %. In den Jahren 2006 und 2007
erfolgt jeweils zum 1. September eine Anhebung der Mindestlöhne um
0,10  Euro. Die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrages soll bis zum
31. August 2008 verlängert werden.
3. Die Bautarifvertragsparteien vereinbarten einen neue
Leistungslohnregelung; die bisherige Tariflohngarantie entfällt,
stattdessen wird eine Bonus- wie auch eine Malusregelung eingeführt.
4. Der Lohnausgleich (Sozialkassenverfahren) entfällt zum
Jahresende 2005.
5. Die Urlaubsvergütung wird durch die bisherigen bauspezifischen
Ausgleichsbeträge verringert; daraus ergibt sich eine
Kostenentlastung um 0,4 Prozentpunkten.
6. Die Löhne und Gehälter werden in den alten Bundesländern zum 1.
April 2006 um 1 % erhöht. Dieser Tarifvertrag hat eine Laufzeit von
einem Jahr.
Die von den Arbeitgebern geforderte Erweiterung der betrieblichen
Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit konnte nicht durchgesetzt
werden. Aber immerhin wurde die Wochenarbeitszeit flächendeckend von
derzeit 39 Stunden auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich verlängert. Die
Gesamtentlastung beträgt für alle Baubetriebe 3,0 %, insbesondere
durch die Verlängerung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich sowie
durch die Abschaffung des Lohnausgleichs zum Jahresende. Darüber
hinaus wurden Sonderlöhne für die Betriebe des Stuckateurgewerbes auf
dem Niveau des Maler- und Lackiererhandwerks vereinbart.
Die Einführung eines modernen Leistungslohns wird bei
entsprechender betrieblicher Umsetzung ebenfalls zu einer höheren
Konkurrenzfähigkeit der heimischen Baubetriebe führen, insbesondere
durch die darin enthaltene Bonus- und Malus-Regelung sowie der
Wegfall der Tariflohngarantie und die neuen Möglichkeiten einer
betrieblichen Leistungslohngestaltung ohne verbindliche
Akkordvorgaben.
Der schwierige Tarifkompromiss steht allerdings unter einem
doppelten Vorbehalt: Zum einen müssen diejenigen Verbände, die dem
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes das Verhandlungsmandat für
Lohnverhandlungen entzogen haben, dem Kompromiss in allen Punkten
zustimmen. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Tarifeinigung
nur dann in Kraft treten kann, wenn die Rechtsverordnung über die
gesenkten Mindestlöhne erlassen worden ist. Ein großer Teil, aber
längst nicht alle Verhandlungsziele konnten erreicht werden. Ob die
erreichte Kostenentlastung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
der heimischen Baubetriebe ausreichen wird, werden die
Mitgliedsverbände zu entscheiden haben.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409,
Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

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