ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Frauenrath: Baugewerbe begrüßt geplante Regelungen zur Wachstumsförderung ausdrücklich
Berlin (ots)
Das Bundeskabinett hat gestern den "Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält mehrere Maßnahmen, die zur Erholung der Baukonjunktur und zur Stabilisierung der Liquiditätslage mittelständischer Bauunternehmen beitragen können. "Insbesondere die geplante Abzugsmöglichkeit für Handwerkerrechnungen", so Arndt Frauenrath, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, "entspricht einer von uns seit langem erhobenen Forderung. Gerade bei kleineren Aufträgen in privaten Haushalten kann diese Maßnahme dazu beitragen, Schwarzarbeit zurückzudrängen und damit dem legalen Bausektor spürbare Impulse zu geben".
Frauenrath weiter: "Allerdings müssen aus dem Umstand, dass die "schwarze" Erbringung haushaltsnaher handwerklicher Leistungen zwischenzeitlich in unmittelbarer Konkurrenz zur legalen Arbeit steht, weitere Schlussfolgerungen gezogen werden. Allein die nicht gezahlte Mehrwertsteuer bringt dem Schwarzarbeiter einen Vorteil von derzeit 16 - bald vielleicht sogar 19 - Prozent. Hinzu kommen nicht gezahlte Einkommen- und Gewerbesteuer sowie Sozialabgaben." "Daher", so Frauenrath weiter, "muss der Umfang der Abzugsmöglichkeit deutlich aufgestockt werden".
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vor. Hierzu Frauenrath: "Die geplante Gesetzesänderung ist sicherlich grundsätzlich dazu geeignet, Unternehmen Anreize für die Anschaffung derartiger Wirtschaftsgüter zu geben und damit die Investitionstätigkeit zu beleben. Allerdings werden Anlagegüter nur dann angeschafft, wenn produziert werden muss, um vorhandene Nachfrage zu befriedigen. Da wir jedoch davon ausgehen, dass die Nachfrage im laufenden Jahr anzieht, wird diese Neuregelung auch den Bauunternehmen nutzen.
Die ebenfalls beschlossene Erhöhung der Ist-Versteuerungsgrenze begrüßen wir ebenso ausdrücklich. "Denn die Soll-Versteuerung, die bei baugewerblichen Unternehmen den Regelfall darstellt, belastet die Liquidität der Unternehmen in oft unerträglichem Maße." erläuterte Frauenrath. Gerade wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung lange nicht zahlt, was leider häufig vorkommt, muss der Unternehmer die mit Fertigstellung der Leistung fällig werdende Umsatzsteuer über lange Zeiträume "vorstrecken". Die Ist-Versteuerung hingegen verschafft den Unternehmern dringend benötigte Liquidität.
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