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Frauenrath: Baugewerbe begrüßt geplante Regelungen zur Wachstumsförderung ausdrücklich

Berlin (ots)

Das Bundeskabinett hat gestern den "Entwurf eines
Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung"
beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält mehrere Maßnahmen, die zur
Erholung der Baukonjunktur und zur Stabilisierung der Liquiditätslage
mittelständischer Bauunternehmen beitragen können. "Insbesondere die
geplante Abzugsmöglichkeit für Handwerkerrechnungen", so Arndt
Frauenrath, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes,
"entspricht einer von uns seit langem erhobenen Forderung. Gerade bei
kleineren Aufträgen in privaten Haushalten kann diese Maßnahme dazu
beitragen, Schwarzarbeit zurückzudrängen und damit dem legalen
Bausektor spürbare Impulse zu geben".
Frauenrath weiter: "Allerdings müssen aus dem Umstand, dass die
"schwarze" Erbringung haushaltsnaher handwerklicher Leistungen
zwischenzeitlich in unmittelbarer Konkurrenz zur legalen Arbeit
steht, weitere Schlussfolgerungen gezogen werden. Allein die nicht
gezahlte Mehrwertsteuer bringt dem Schwarzarbeiter einen Vorteil von
derzeit 16 - bald vielleicht sogar 19 - Prozent. Hinzu kommen nicht
gezahlte Einkommen- und Gewerbesteuer sowie Sozialabgaben." "Daher",
so Frauenrath weiter, "muss der Umfang der Abzugsmöglichkeit deutlich
aufgestockt werden".
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Verbesserung der
Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens vor. Hierzu Frauenrath: "Die geplante
Gesetzesänderung ist sicherlich grundsätzlich dazu geeignet,
Unternehmen Anreize für die Anschaffung derartiger Wirtschaftsgüter
zu geben und damit die Investitionstätigkeit zu beleben. Allerdings
werden Anlagegüter nur dann angeschafft, wenn produziert werden muss,
um vorhandene Nachfrage zu befriedigen. Da wir jedoch davon ausgehen,
dass die Nachfrage im laufenden Jahr anzieht, wird diese Neuregelung
auch den Bauunternehmen nutzen.
Die ebenfalls beschlossene Erhöhung der Ist-Versteuerungsgrenze
begrüßen wir ebenso ausdrücklich. "Denn die Soll-Versteuerung, die
bei baugewerblichen Unternehmen den Regelfall darstellt, belastet die
Liquidität der Unternehmen in oft unerträglichem Maße." erläuterte
Frauenrath. Gerade wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung
lange nicht zahlt, was leider häufig vorkommt, muss der Unternehmer
die mit Fertigstellung der Leistung fällig werdende Umsatzsteuer über
lange Zeiträume "vorstrecken". Die Ist-Versteuerung hingegen
verschafft den Unternehmern dringend benötigte Liquidität.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

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