Deutsche Aufsichtsbehörden geben grünes Licht für Telemediendienst BLUE MOVIE
München (ots)
Vollerotik-Angebot grundsätzlich genehmigt / Start voraussichtlich im 1. Quartal 2004 / Kofler: "Wegweisende und weitsichtige Entscheidung im Sinne des Jugendschutzes"
München, 18. Dezember 2003. Premiere darf auch in Deutschland einen Telemediendienst für Vollerotik anbieten. Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) haben entsprechende Anträge grundsätzlich genehmigt. Premiere wird den neuen Dienst unter der Marke BLUE MOVIE ab Anfang 2004 in Deutschland anbieten. In Öster-reich wird BLUE MOVIE bereits seit dem 5. Dezember 2003 verbreitet und vermarktet. Produziert wird BLUE MOVIE von der Telemediendienst GmbH, Wien, einer 100-Prozent-Tochter von Premiere. BLUE MOVIE bietet rund um die Uhr hochwertige Vollerotik-Filme im Einzelabruf für den Fernseher. Die Filme werden für jeden Besteller individuell über Kabel und Satellit freigeschaltet.
"Die Entscheidung der Aufsichtsbehörden ist wegweisend und weitsichtig - ein großer Erfolg für den Jugendmedienschutz in Deutschland", sagte Premiere Geschäftsführer Dr. Georg Kofler. "Bislang werden pornografische Programme in Deutschland von Anbietern via Satellit und Internet verbreitet, die auf Jugendschutz keinerlei Wert legen und sich bewusst der deutschen Medienaufsicht entziehen." Dagegen werde sich BLUE MOVIE vollständig den Anforderungen für Jugend- und Konfrontationsschutz unterwerfen, die in Deutschland gelten und insbesondere von der KJM vorgegeben und überwacht werden. "Die neuen Kriterien für Jugendschutz, die wir jetzt einführen und umsetzen, werden eine Vorbildwirkung in ganz Europa entfalten", so Kofler. Zum Empfang von BLUE MOVIE wird eine neue, separate SmartCard benötigt. Darüber hinaus müssen die Nutzer eine Geheimzahl und einen weiteren Jugendschutz-PIN eingeben, um einen Film bestellen und sehen zu können. Angeboten wird BLUE MOVIE ausschließlich Erwachsenen, die nachweislich über 18 Jahre alt sind. Technische Voraussetzung für die Nutzung ist ein Digital-Receiver mit dem Siegel "Geeignet für Premiere", der die notwendigen Jugendschutzanforderungen erfüllt.
Medienpolitisch sieht Kofler in der Entscheidung von KJM und DLM einen historischen Schritt. "Die Möglichkeiten der digitalen Rundfunktechnologie, Inhalte an geschlossene Benutzergruppen, ja an einzelne Zuschauer persönlich zu adressieren, werden erstmals herausgestellt: Auch über Kabel und Satellit, die bislang fast ausschließlich für TV- und Radioangebote genutzt werden, kann man Medien-dienste anbieten. Eine Technologie, die ursprünglich für Massenmedien entwickelt wurde, wird damit zum anerkannten Verbreitungsweg für Individualkommunikation."
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