KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Arzneimittel-Rahmenvorgaben für 2008 vereinbart
Die Malus-Regelung fällt weg
Berlin (ots)
Die Vertragsärzte können aufatmen: Die Malus-Regelung entfällt ab 2008. "Es wird im nächsten Jahr für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in den Rahmenvorgaben Arzneimittel keine drohenden individuellen Regresse mehr geben." Dies hat Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundes¬vereinigung (KBV), heute in Berlin erklärt.
Die jüngste Gesundheitsreform hat Rabattverträge zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Arzneimittelherstellern deutlich gestärkt. Diese aber lassen eine vertretbare Umsetzung der sich hauptsächlich auf generische Substanzen beziehenden Durchschnittskosten-Regelung nicht mehr zu. Rabattierte Arzneimittel sind gesetzlich aus der Durchschnittskosten-Regelung herauszunehmen. Für nahezu alle generischen Substanzen bestehen mittlerweile Rabattverträge.
Stattdessen haben sich die Bundesvertragspartner auf eine Liste von zwölf Arzneimittelgruppen für verordnungsstarke Gebiete verständigt. Über die Festlegung von Zielquoten in diesen zwölf Gruppen lassen sich Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen. Die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen empfehlen den Verhandlungs¬partnern auf Landesebene, auf dieser Grundlage im Rahmen regionaler Zielvereinbarungen gemeinsame Regelungen zu treffen.
Die KBV und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben sich zudem auf ein Ausgabenplus von 4,1 Prozent (das entspricht mehr als einer Milliarde Euro) verständigt. Dieses Volumen bezieht sich aber nur auf die Anpassungsfaktoren, die auf der Bundesebene verhandelt werden, wie die Zahl und Altersstruktur der Versicherten, Preisveränderungen und Innovationen. Andere Faktoren, zum Beispiel die Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen, werden bei den regionalen Verhandlungen berücksichtigt. "Wir sind im Großen und Ganzen mit dem Vereinbarten zufrieden. Allerdings ist zu wünschen, dass die Verlagerung von Leistungen aus der stationären in die ambulante Versorgung bei den nachfolgenden regionalen Verhandlungen angemessen einberechnet wird", betonte Müller.
"Diese Rahmenvorgaben stärken eine innovative ambulante Arzneimittelversorgung, bei der individuelle Therapiespielräume als Grundlage der Qualität der Patientenversorgung dienen", sagte Müller und fuhr fort: "Zugleich ruht die Verantwortung für die Arzneimittelausgaben auf mehreren Schultern, und das ist gut so. Die Vertragsärzte sind sich ihrer Mitverantwortung wohl bewusst. Wo immer günstige Nachahmerpräparate einsetzbar sind, verordnen sie diese auch. Doch sind genauso Krankenkassen, Arzneimittelhersteller, Apotheker und Patienten für die Höhe der Ausgaben verantwortlich und können diese beeinflussen. Was aber nicht passieren darf, ist, dass der Arzt zum Bestpreis-Agenten der Krankenkassen wird und sich vornehmlich mit Preisvergleichen beschäftigt."
Die Verantwortung für das Preisgeschehen sollte bei den Marktpartnern, besonders bei den Krankenkassen und der pharmazeutischen Industrie, liegen, forderte der KBV-Vorstand. Denkbar seien beispielsweise regionale Preisvereinbarungen von Krankenkassen und Apothekern, so Müller. Er unterstrich, dass Aufgabe der Ärzte die Indikationsstellung und die Wirkstoffauswahl bleiben müsse.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 148.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.
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