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Vertragswettbewerb: gleiche Chancen eingefordert
Köhler: Flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung - das geht nur mit der KV!

Berlin (ots)

"Das angeblich maßgeschneiderte Vertragsangebot
einzelner Kassen für bestimmte Versorgungsformen ist in Wahrheit eine
Zwangsjacke, und zwar für Ärzte und Patienten gleichermaßen." Das hat
der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 
(KBV), Dr. Andreas Köhler, auf der heutigen Vertreterversammlung 
seiner Organisation in Berlin festgestellt. Er bezog sich dabei auf 
den derzeit von der AOK Baden-Württemberg ausgeschriebenen Vertrag 
zur hausarztzentrierten Versorgung. "Diese Ausschreibung hat den 
Charakter eines Angriffs auf das System der Kassenärztlichen 
Vereinigungen (KVen). Sollte dieser Vertrag ohne KV-Beteiligung 
zustande kommen und die Kassen entsprechende Mittel aus der 
Gesamtvergütung abziehen, wird die flächendeckende vertragsärztliche 
Versorgung massiv gefährdet", erklärte Köhler. Die KVen seien die 
einzigen Player im Gesundheitswesen, die über das Know-how und den 
Organisationsgrad verfügen, um solche Verträge zum Nutzen der 
Versicherten und Ärzte umzusetzen. Deshalb müssten sie eine faire 
Chance erhalten, bei Ausschreibungen ihren Hut als Vertragspartner in
den Ring zu werfen, forderte er.
"Eine freie Arztwahl, Behandlung für alle gesetzlich Versicherten 
ohne Rechnungsstellung, die Therapiehoheit der Ärzte - viele 
Errungenschaften, die unser kollektivvertragliches System auszeichnen
und um die uns andere Länder beneiden, bleiben durch solche 
Kassen-Knebelverträge auf der Strecke", warnte der KBV-Chef. Als 
Beispiel nannte er die Arzneimittelversorgung: "In der Ausschreibung 
der AOK steht, dass teilnehmende Hausärzte sich verpflichten, 
Preisvergleichslisten zu berücksichtigen. Im Klartext: Wenn ein 
Rabattvertrag für einen Wirkstoff besteht, dürfen Ärzte nur noch das 
rabattierte Mittel verschreiben. Therapiefreiheit und individuelle 
Behandlung sind passé." Einen zusätzlichen Einspareffekt stellte 
Köhler infrage. Die im Kollektivvertrag geltenden Regelungen seien 
bereits sehr restriktiv: "Ich bezweifle, dass es noch 
Einsparmöglichkeiten gibt, die nicht zu Lasten der Patienten gehen."
"Ärzte und Patienten, die bei solchen Verträgen mitmachen, begeben
sich in direkte Abhängigkeit einer einzelnen Krankenkasse", so Köhler
weiter. "Der AOK-Vertrag sieht eine 'enge Zusammenarbeit' der 
teilnehmenden Ärzte mit der Kasse 'zur Nutzung deren 
Präventionsangebote und spezifischer Beratungsleistungen' vor. Das 
bedeutet nichts anderes, als dass der Arzt zum Außendienstmitarbeiter
der Kasse degradiert wird, um deren Produkte an den Mann oder die 
Frau zu bringen. Von einer objektiven und ergebnisoffenen Information
des Patienten, wie es das ärztliche Berufsethos verlangt, kann dann 
keine Rede mehr sein", verdeutlichte er. Versicherte müssten sich 
sehr genau überlegen, ob sie sich für einen solchen Vertrag 
entscheiden und damit in ein von ihrer Kassen hermetisch 
abgeriegeltes System begeben.
Für die Ärzte bedeute ein solcher Vertrag neben vielen rechtlichen
Unsicherheiten und zusätzlicher Bürokratie auch finanzielle Risiken. 
"Mit der Vergütungsreform ist es uns gelungen, das Morbiditätsrisiko 
an die Kassen zurückzugeben. Dieser Etappensieg wird durch solche 
Vereinbarungen rückgängig gemacht. Alle künftigen Honoraranpassungen 
werden mit einmal zementierten Pauschalen ausgeschaltet", warnte 
Köhler. Und weiter: "Den Anteil der Gesamtvergütung, den die AOK 
Baden-Württemberg bei Abschluss des Hausarztvertrags kürzt, muss die 
KV den Fachärzten wegnehmen, um den Verlust für die verbleibenden 
Hausärzte aufzufangen. Damit es fair zugeht, müsste künftig auch noch
nach Kassenarten getrennt vergütet werden, um einzelne Verträge zu 
berücksichtigen. Das alles ist ein ungeheurer Aufwand, bei dem es 
letztendlich keinen Gewinner geben kann", betonte Köhler. Der 
Kollektivvertrag diene für derlei Experimente als Sicherheitsnetz. 
"Da der Gesetzgeber nicht überzeugt ist, dass mit solchen Verträgen 
die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann, zwingt er die 
KVen dazu, bei Problemen als Rückfallversicherung aufzutreten. Sie 
werden zum Resteverwalter degradiert. Dagegen werden wir uns wehren -
im Interesse unserer Mitglieder und der Versicherten!", versprach der
KBV-Chef.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 148.000 
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist
der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die
ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich 
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den 
Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und anderen 
Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur 
Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen 
Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der 
ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. 
Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Katleen Decker, Tel.: 030 / 4005 - 2204

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