KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KVen und Krankenkasse BIG schließen Hausarztvertrag
Prävention steht im Vordergrund: Den Nutzen haben Versicherte und Ärzte
Berlin (ots)
Gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern und dadurch schwer wiegende Erkrankungen möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen - das ist das Ziel des "Vertrags zur präventionsorientierten Hausarztzentrierten Versorgung". Abgeschlossen haben ihn die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung, ein Zusammenschluss von 15 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), und die "BIG Gesundheit - Die Direktkrankenkasse". An dem neuen Hausarztmodell, das rückwirkend zum 1. April startet, können neben Hausärzten erstmals auch Kinder- und Jugendärzte teilnehmen. Damit wird die Prävention und Früherkennung von Krankheiten bereits vom frühen Kindesalter an gefördert.
"Der Vorsorgeansatz und die Qualitätssicherung, den wir mit diesem Vertrag verfolgen, ist für unsere Mitglieder besonders attraktiv", erklärte Frank Neumann, Vorstandsvorsitzender der BIG Gesundheit, heute in Berlin. "Mit diesem Angebot positionieren wir uns offensiv im Vertragswettbewerb der Krankenkassen. Versicherte werden künftig stärker auch auf Leistungsunterschiede der Kassen achten."
Versicherte, die sich in den Vertrag einschreiben, erhalten ein eigenes Präventionsheft. In dieses trägt der Hausarzt sämtliche Vorsorgeuntersuchungen ein, auch diejenigen, die von anderen Ärzten erbracht wurden. "Dem Hausarzt kommt hier eine wesentliche Rolle zu: Er weist den Versicherten auf die verschiedenen Vorsorge- und Präventionsangebote hin, sammelt und koordiniert diese", erläuterte Dr. Angelika Prehn, Vorstandsvorsitzende der KV Berlin. Das Heft soll zu einem späteren Zeitpunkt auch online verfügbar sein.
KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller betonte: "Für diese Leistung wird es ein zusätzliches Honorar von 28 Euro je Versicherten im Jahr geben. Darüber hinaus erhalten die Ärzte für jede selbst durchgeführte Früherkennungsuntersuchung einen garantierten Punktwert von 5,11 Cent. Dies gilt auch für die im Vertrag neu vereinbarten Vorsorgeuntersuchungen für Kinder - die U 7a und U 10."
Eine weitere Besonderheit: Auch Hausärzte dürfen die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder durchführen. "Damit haben wir die Möglichkeit geschaffen, auch in Regionen, in denen eine Unterversorgung mit Kinderärzten herrscht, diese wichtigen Leistungen dennoch anzubieten", unterstrich der KBV-Vorstand.
Die bundesweit tätige BIG hat zurzeit etwa 380.000 Versicherte, mit stetig steigender Tendenz. Die Teilnahme an dem Vertrag ist für Ärzte und Versicherte freiwillig. Die Hausärzte übernehmen die Steuerung und Koordination der eingeschriebenen Patienten, etwa die Überweisung zum Facharzt. Ein weiterer Bestandteil des Vertrages ist die Qualitätssicherung. So verpflichten sich die Ärzte etwa zur Teilnahme an Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie oder zu spezifischen hausärztlichen Fragestellungen.
Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 / 4005 - 2202
Annette Kurth (KV Berlin), Tel.: 030 / 31003-383
Sabine Pezely (BIG), Tel.: 0231 / 5557-1010
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