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KBV erwägt Verfassungsbeschwerde
Hausärztliche Versorgung: Grundgesetzwidrige Zwangsmonopolisierung befürchtet

Berlin (ots)

"Das ist eine Gefälligkeitsregel, die aus unserer
Sicht gleich mehrfach gegen das Grundgesetz verstößt, zum einen gegen
Artikel 3 (Gleichheitsgrundsatz), zum anderen gegen Artikel 12 
(Berufsausübungsfreiheit). Dagegen werden wir zur Not Beschwerde vor 
dem Bundesverfassungsgericht einlegen." Mit diesen Worten nahm der 
Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), 
Dr. Andreas Köhler, heute in Berlin Stellung zu einer in der großen 
Koalition diskutierten Änderung des Paragrafen 73b Fünftes 
Sozialgesetzbuch. Insbesondere die CSU favorisiert eine 
Neuformulierung, nach der die Krankenkassen bis zum 30. Juni 2009 
Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nur noch mit 
Gemeinschaften schließen dürfen, die mindestens die Hälfte der an der
hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte des Bezirks 
einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vertreten. Die KV selbst kann
nur noch im Falle eines zuvor gescheiterten Schlichtungsverfahrens 
Vertragspartner werden.
"Des Weiteren würde eine solche Regelung genau das verhindern, was
die Politik bisher immer wollte: mehr Wettbewerb im 
Gesundheitswesen", erklärte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. Zur 
Erklärung: Die einzige Gemeinschaft, die neben der KV den geforderten
Organisationsgrad an Allgemeinmedizinern aufweisen kann, ist der 
Hausärzteverband. Dieser hätte künftig das Monopol auf alle Verträge 
zur hausarztzentrierten Versorgung. "Dasselbe Gesetz, das, so die 
damalige Begründung der Regierung, 'Schutz vor Diskriminierung und 
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung' bieten soll, würde 
nach einer solchen Änderung das genaue Gegenteil zementieren. Damit 
wäre der gerade ins Rollen gekommene Wettbewerb in der ambulanten 
Versorgung vollends zunichte", kritisierte Müller.
Die Allgemeinmediziner stellen nur 58 Prozent der an der 
hausärztlichen Versorgung in Deutschland teilnehmenden Ärzte. Neben 
ihnen sind auch Praktische Ärzte (13 Prozent), Internisten (19 
Prozent) sowie Kinder- und Jugendärzte (10 Prozent) als Hausärzte 
tätig. "Die geforderten 50 Prozent der hausärztlich tätigen 
Allgemeinmediziner würden also nur ganze 29 Prozent aller Hausärzte 
umfassen", unterstrich der KBV-Vorstand. Die Krankenkassen ihrerseits
hätten von Gesetzes wegen keine Wahl bezüglich ihres 
Vertragspartners. "Das heißt im Umkehrschluss, dass bis zu 71 Prozent
aller Hausärzte, die einen Versorgungsvertrag lieber mit der KV oder 
einem anderen Vertragspartner schließen möchten, daran gehindert 
würden", so Müller weiter.
Hinzu kommt, dass der Hausärzteverband ein freier Verband ist. 
Alle von ihm unterzeichneten Verträge haben für die Mitglieder, im 
Gegensatz zu denen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, nur 
freiwilligen Charakter. Die tatsächliche Teilnahme der im 
Hausärzteverband organisierten Allgemeinmediziner könnte also noch 
weit unter den von ihnen gestellten 29 Prozent aller Hausärzte 
liegen.

Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Nadine Hintzke, Tel.: 030 / 4005 - 2208

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