KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV: Wettbewerb ordnen und Selbstverwaltung stärken
Köhler: "Wir haben viele Ideen - man muss uns nur lassen"
Berlin (ots)
"Aktiv wollen wir uns an der Neuausrichtung des Gesundheitswesens beteiligen. Gleichzeitig stehen wir im Sinne des Patientenschutzes dafür ein, dass Sicherheit und Gerechtigkeit der Versorgung nicht auf der Strecke bleiben." Das hat Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin gesagt. Anlässlich der Bundestagswahl im September stellte die KBV ihre Forderungen an die zukünftige Bundesregierung vor.
"Wenn wir eine flächendeckende qualitätsgesicherte ambulante Rund-um-die-Uhr-Versorgung der gesetzlich Versicherten wollen - und das ist bisher stets Konsens gewesen - dann brauchen wir dringend eine Wettbewerbsordnung für das Gesundheitswesen. Derzeit haben wir es mit einem unkoordinierten Nebeneinander von Kollektiv- und Einzelverträgen zu tun", führte der KBV-Chef aus. Ein solcher vollkommen ungeregelter Wettbewerb führe dazu, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ihre Aufgaben bei der Sicherstellung der Versorgung - einschließlich der Organisation des ärztlichen Notdienstes sowie der Qualitätssicherung und Qualitätsförderung - auf Dauer nicht mehr wahrnehmen könnten. "Die Politik muss der Selbstverwaltung ihre Spielräume zurückgeben", forderte Köhler und fügte hinzu: "Wir haben viele Ideen. Man muss uns nur lassen."
Köhler rief den Gesetzgeber dazu auf, den Sicherstellungsauftrag ausschließlich dem Verbund der KVen zu übertragen. Einzelverträge sollen dabei die Kollektivverträge ergänzen. "Sollten Ergänzungsverträge die Versorgung nachweislich verbessern, wäre es nur gerecht, sie anschließend in den Kollektivvertrag aufzunehmen", so der KBV-Vorsitzende.
Des Weiteren schlägt die KBV ein Modell von drei Wahltarifen für die gesetzlich Krankenversicherten vor. Zwei dieser Tarife sehen eine Versorgung nach dem Sachleistungsprinzip vor, einer beruht auf dem Kostenerstattungsprinzip.
Die Freiberuflichkeit des Arztes zu schützen ist eine weitere zentrale Forderung der KBV. Sie sei unabdingbar für den Patientenschutz, mahnte der Vorstandsvorsitzende, denn: "Medizinische Entscheidungen müssen Vorrang haben vor ökonomischen Interessen. In Einrichtungen wie Medizinischen Versorgungszentren dürfen gewinnorientierte Kapitalunternehmer deshalb nicht das Sagen haben", betonte Köhler.
"Die heute geltende Einteilung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgungsebene ist nicht mehr zeitgemäß", erklärte er weiter. "Wir schlagen daher eine Einteilung in eine Grundversorgung, eine spezialisierte ambulante und die stationäre Versorgung vor."
Für eine Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung sprach sich KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller aus. "Die niedergelassenen Ärzte sollen sich an medizinischen Aspekten orientieren und in der Regel nur noch Wirkstoffe verordnen. Die Verantwortung für die Arzneimittelpreise aber sollen die Krankenkassen und die Pharmaindustrie tragen, da die gesetzlichen Regulierungen für den Arzt völlig unüberschaubar geworden sind", so Müller.
Basis der Verordnung sollen demnach evidenzbasierte Leitlinien in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sein. "Mit der strikten Bindung an Leitlinien werden Versorgungsqualität und Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht. Auch das dient dem Patientenschutz." Das derzeit geltende Zweitmeinungsverfahren soll zudem durch ein Abstimmungsverfahren zwischen den Versorgungsebenen ersetzt werden.
Das Forderungspapier, die Statements des Vorstands sowie eine Präsentation hat die KBV auf ihrer Webseite veröffentlicht: http://www.kbv.de/presse/24104.html.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
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