KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Hausarztvertrag mit Knappschaft feiert erstes Jubiläum
Erfolg der bisherigen Zusammenarbeit bestätigt
Berlin (ots)
"Bereits nach einem Jahr hat sich das Potenzial in der Zusammenarbeit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Knappschaft erwiesen. In dem gemeinsamen Hausarztvertrag haben sich bislang über 5.000 Vertragsärzte und über 105.000 Knappschaftsversicherte bundesweit eingeschrieben. Diese erfreuliche Entwicklung bestärkt uns darin, dass wir auf dem richtigen Weg sind." Mit diesen Worten hat Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV, die erste Bilanz zum einjährigen Jubiläum des Knappschaftsvertrages gezogen.
Um eine flächendeckende zukunftsorientierte und wohnortnahe ambulante Versorgung in ganz Deutschland zu sichern, unterschrieben im Sommer 2008 die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der KBV und der KVen sowie die Knappschaft einen bundesweiten Hausarztvertrag. Die niedergelassenen Hausärzte können freiwillig daran teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie die gesetzlich und vertraglich definierten Qualitätsstandards erfüllen. Die teilnehmenden Ärzte erhalten pro Quartal neun Euro je eingeschriebenem Versicherten. "Mit dem Knappschaftsvertrag haben wir für die Patienten Versorgungssicherheit und für die Ärzte eine verlässliche Zusatzvergütung ihrer Leistung erreicht. So gestalten wir den Wettbewerb - und zwar zum Nutzen für Patienten und Ärzte", sagte Müller.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
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