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Aut idem: Preisdrittellinien gelten ab heute
Richter-Reichhelm: "Die Entscheidung über die Verordnung liegt nach wie vor beim Arzt."

Berlin (ots)

"Ängste vor Aut idem sind unbegründet. Schließlich
entscheidet immer noch in jedem Einzelfall der Arzt, welches
Medikament sein Patient erhält. Wer sich näher informieren will,
spricht einfach seinen behandelnden Arzt an." Das hat heute der Erste
Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin
erklärt. Dr. Manfred Richter-Reichhelm äußerte sich anlässlich der ab
heute geltenden Preisdrittellinien für ersetzbare Arzneimittel. Seit
dem 1. März gilt: Apotheker müssen ein Präparat aus dem unteren
Preisdrittel abgeben, wenn der Arzt ein teureres Medikament
verschreibt und nicht ausdrücklich darauf besteht, dass nur dieses an
den Patienten ausgehändigt werden darf. Das Präparat muss den
gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung enthalten und in seiner
Darreichungsform vergleichbar sein.
Richter-Reichhelm weiter: "Jeder Arzt weiß genau, wann sich ein
Arzneimittel ersetzen lässt und wann nicht. Wenn beispielsweise ein
anderer Hilfsstoff, etwa die Ummantelung eines Dragees, zu
allergischen Reaktionen führen kann, so sorgt der Arzt dafür, dass
der Patient nur das Präparat erhält, dass er auch verträgt. Niemand
muss fürchten, dass ihm die neue Regelung zum Nachtteil gereicht."
Aut idem, lateinisch für "oder das gleiche", soll
Wirtschaftlichkeitsreserven im Gesundheitswesen erschließen. Da oft
Dutzende wirkstoffidentischer Präparate zu unterschiedlichen Preisen
im Handel sind, wurden die Apotheker darauf verpflichtet, günstige
Präparate abzugeben, wenn der Arzt nichts anderes verfügt hat. Die
Preisdritten werden alle Monate neu festgelegt. Die jeweils aktuelle
Liste ist im Internet unter www.kbv.de einzusehen.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Roland Stahl,    Tel.: 0221 / 4005-213
Roland Ilzhöfer,     Tel.: 030 / 4005-1230
Gabriele Prissok,    Tel.: 030 / 4005-1240
Abteilung Kommunikation
Herbert-Lewin-Str. 3, 50931 Köln
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