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KBV fordert Krankenkassen auf, Kosten zu übernehmen
Einsatz von Docetaxel und Mitoxantron ist oft die letzte Hoffnung für Patienten

Berlin (ots)

"Für manche Menschen sind die beiden Arzneimittel
die einzige Möglichkeit, einer tückischen, schmerzhaften und
lebensbedrohenden Krankheit zu entkommen. Deswegen fordere ich die
Krankenkassen auf, Kosten für eine Therapie mit Docetaxel bei
fortgeschrittenem Ovarialkarzinom und mit Mitoxantron bei multipler
Sklerose mit sekundär voranschreitendem Verlauf zu übernehmen." Dies
hat heute der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung in Berlin erklärt. Dr. Leonhard Hansen weiter: "Die
Krankenkassen präsentieren sich immer wieder als aufgeschlossen für
neue und ungewöhnliche Therapieverfahren, besonders wenn es darum
geht, finanzkräftige Mitglieder zu werben. Hier können sie nun
beweisen, dass sie nicht nur junge Leute mit Akupunktur und
Naturheilverfahren locken, sondern auch zu den Mitgliedern stehen,
denen es wirklich schlecht geht."
Viele Krankenkassen weigern sich derzeit, die Arzneimitteltherapie
mit Docetaxel oder Mitoxantron zu übernehmen. Diese seien für die
Indikationen Ovarialkarzinom beziehungsweise multiple Sklerose nicht
zugelassen, ergo müssten sie nicht bezahlen, lautet die
Standardbegründung der Krankenkassen. Die Folge: Der Kassenarzt steht
vor dem Dilemma, entweder die Therapie aus der eigenen Tasche zu
finanzieren oder andere, weit weniger aussichtsreiche Wege
einzuschlagen. "Dabei hat ein Arzt alle anderen zugelassenen
Arzneimitteltherapien vorher ausprobiert", so Hansen. Erst wenn diese
sich im konkreten Fall als unwirksam erwiesen, setze er Präparate off
label, also außerhalb der Indikation, für die sie zugelassen sind,
ein.
Hansen fuhr fort: "Klinisch ist längst belegt, dass Docetaxel und
Mitoxantron off label ausgesprochen erfolgreich sein können." Er
verwies auf Untersuchungen, nach denen bis zu 40 Prozent aller
Patienten, bei denen andere Präparate versagt hatten, auf Docetaxel
ansprachen. Eine Zwei-Jahresstudie zu Mitoxantron habe gezeigt, dass
die Verschlimmerung der multiplen Sklerose bei Patienten, denen
Mitoxantron gegeben wurde, im Durchschnitt deutlich geringer ausfiel
als bei einer Placebogruppe oder unter Vergleichstherapie. "Wenn die
Krankenkassen kein Einsehen haben, können wir nur hoffen, dass die
Politik kurzfristig eine Regelung im Sinne der Patienten
herbeiführt", sagte Hansen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, die Behandlung
mit Medikamenten außerhalb der zugelassenen Indikation noch vor der
Bundestagswahl zu regeln. Es reagierte damit auf ein Urteil des
Bundessozialgerichts vom 19. März. Dieses hatte als Bedingungen für
die Off-Label-Therapie genannt, die Erkrankung müsse schwerwiegend
und nicht anders therapierbar sein. Außerdem habe aufgrund der
Datenlage die Aussicht zu bestehen, dass mit dem betreffenden
Präparat ein kurativer oder palliativer Behandlungserfolg zu
erzielen ist. "Dies alles ist beim Einsatz von Docetaxel bei
fortgeschrittenem Ovarialkarzinom und Mitoxantron bei multipler
Sklerose gegeben", schloss Hansen.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005-213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005-1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005-1240

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