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KBV zur Fallpauschalenverordnung fürs Krankenhaus
Die Fallpauschalen des BMG verteuern die Medizin und gefährden die ambulante fachärztliche Versorgung

Berlin (ots)

Als "Schlag gegen die ambulante Versorgung" hat
heute in Berlin der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) den Entwurf einer Verordnung des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Fallpauschalensystem für
Krankenhäuser bezeichnet. Dr. Manfred Richter-Reichhelm: "Das führt
im Gesundheitswesen zu zusätzlichen Ausgaben in Milliardenhöhe und
gefährdet gleichzeitig die kostengünstige ambulante medizinische
Versorgung."
Den Krankenhäusern gestehe das BMG Pauschalen zu, von denen die
niedergelassenen Mediziner nur träumen könnten. Für eine
Darmspiegelung (Koloskopie) erhielten die Krankenhäuser ab dem
nächsten Jahr rund 524 Euro, niedergelassene Ärzte hätten aber im
Jahre 2000 nur rund 79 Euro erhalten. Bei über einer Million
Koloskopien im Jahr ergäben sich Mehrausgaben von über 450 Millionen
Euro allein für Darmspiegelungen, wenn sie nach dem neuen System
abgerechnet worden wären.
Der KBV-Chef: "Hier wird offenbar ein Mehrbedarf anerkannt, der
uns niedergelassenen Ärzten gegenüber immer strikt geleugnet wurde."
Richter-Reichhelm forderte deswegen die Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt auf, Farbe zu bekennen, welche Position das BMG in
dieser Angelegenheit vertrete. Und weiter: "Es ist unerträglich, dass
wir Kassenärzte ständig als angebliche Kostentreiber an den Pranger
gestellt werden, wenn andererseits offensichtlich ohne
Kostenbewusstsein derartige Fallpauschalen im Wege der Ersatzvornahme
ministeriell angeordnet werden."
Besorgt zeigte sich der KBV-Chef auch, weil 340 der 640 für den
stationären Bereich geplanten Fallpauschalen sich als
Eintagespauschale für ambulante Leistungen eignen. Richter-Reichhelm:
"Das Bundesgesundheitsministerium plant anscheinend, die
fachärztliche ambulante Versorgung künftig im Krankenhaus stattfinden
zu lassen. Dann ist die wohnortnahe Betreuung durch den Arzt des
Vertrauens passé und die Patienten müssen sich wegen der
eingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten am Krankenhaus auf
Wartelisten einstellen, wie sie in allen Ländern mit einer
Konzentration der fachärztlichen Versorgung am Krankenhaus bestehen."
Die Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser soll bis
zum 31. Dezember 2003 gelten. Ursprünglich hatten sich die Deutsche
Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherungen auf
eine Regelung einigen sollen. Als das nicht gelang, schaltete sich
das BMG ein und beschloss eine Ersatzvornahme.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Roland Stahl, Tel: 0221 / 4005-213
Roland Ilzhöfer,  Tel: 030 / 4005-1230
Gabriele Prissok, Tel: 030 / 4005-1240

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