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KBV begrüßt Richtlinien des Bundesausschusses
Neue Substitutionsregelung verbessert die Stellung von Ärzten und Patienten

Köln (ots)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt
die heute vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
beschlossene Novellierung der Methadon-Richtlinien. "Die neuen
Richtlinien sind ganz im Sinne von Ärzten und Patienten. Sie
verbessern die Qualität der Methadon-Behandlung und bauen unnötige
Bürokratie ab," kommentierte der Erste Vorsitzende der KBV, Dr.
Manfred Richter-Reichhelm.
Die Neufassung entspricht weitgehend dem Vorschlag der Ärzteseite,
der bereits im Juni vorgelegt, damals jedoch vehement von den
Krankenkassen abgelehnt wurde. "Damit haben wir unsere Forderungen
durchgesetzt", stellte der Erste KBV-Vorsitzende fest. "Es ist ein
deutlicher Fortschritt, dass eine Substitution nun unabhängig von
Begleiterkrankheiten erwogen werden kann. So bietet sich zusätzlichen
Patienten die Chance, diese Behandlung zu nutzen", urteilte
Richter-Reichhelm. Opiatabhängige hatten im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung bisher nur dann Anspruch auf Methadon, wenn sie
an einer schweren Zweiterkrankung, wie einer HIV- oder
Hepatitisinfektion, litten. Eine weitere Änderung: Die
substitutionsgestützte Behandlung muss künftig nur noch gemeldet
werden, die Genehmigungspflicht durch eine Methadonkommission
entfällt. "Die neuen Richtlinien tragen erheblich dazu bei, die
gesundheitliche Situation der Betroffenen zu verbessern. Wir sind
zuversichtlich, auf diese Weise Süchtigen dauerhaft zu helfen,"
erklärte der KBV-Vorsitzende.
Auch die Vertreter der Krankenkassen stimmten heute im
Bundesausschuss für die Änderungen. Sie hatten die neue Regelung
anfangs abgelehnt, da sie eine Ausweitung ihrer Leistungen
befürchteten. Strenge qualitative Anforderungen an die
Substitutionsbehandlung sollen eine Leistungsausweitung jedoch
verhindern. Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen werden verpflichtend, wenn das
Bundesgesundheitsministerium nicht innerhalb von zwei Monaten
widerspricht.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Roland Stahl, Tel: 0221 / 4005-213
Roland Ilzhöfer, Tel: 030 / 4005-1230
Gabriele Prissok, Tel: 030 / 4005-1240

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