KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Transparenz bei der ärztlichen Abrechnung
Plausibilitätsprüfung nur eines der Instrumente
Berlin (ots)
Die so genannten Plausibilitätsprüfungen sind nur eines der Projekte, mit denen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Transparenz der ärztlichen Abrechnung fördert. Darauf hat der Erste Vorsitzende der Ärzteorganisation, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, am 5. Februar in Berlin hingewiesen.
Der KBV-Chef nannte als weitere Anstrengung das Modellvorhaben zur "Patientenquittung", an dem sich außer der KBV und der KV Rheinhessen auch die Krankenkassenverbände und das Sozialministerium in Rheinland-Pfalz beteiligten. Mit der Quittung erhalte jeder Praxisbesucher eine Aufstellung über die vom Arzt erbrachte Behandlung und seine voraussichtliche Vergütung. Die Belege seien so verfasst, dass auch medizinische Laien sie verstehen könnten. Wenn dennoch Fragen aufträten, könnten die Patienten ihren Arzt ansprechen oder eine kostenlose KV-Hotline anrufen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Quittung prüfe die KV diese auf ihre Korrektheit. Den rheinland-pfälzischen Modellversuch begleite wissenschaftlich das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Durch Befragung der teilnehmenden Ärzte und Patienten ermittele es, ob Patientenquittungen ohne größere Probleme auszuhändigen seien, ob Patienten und Ärzte das Verfahren akzeptierten und welche Schlussfolgerungen die Patienten aus den Informationen über Behandlungskosten zögen. Verglichen würden zwei Verfahren: die Übergabe der Quittung bei Verlassen der Praxis und die Zusendung am Quartalsende.
Für mehr Sicherheit bei der Abrechnung sorgt die KBV nach den Worten von Richter-Reichhelm außerdem mit neuen Lesegeräten für die Versichertenkarten und einem modifizierten Verfahren für die Verwaltung von Patientendaten in den Arztpraxen. Nach dem neuen Anforderungskatalog dürften die Inhalte der Krankenversichertenkarte weder an ein für die Abrechnung zertifiziertes Praxisverwaltungssystem noch an ein mobiles Lesegerät übergeben werden. Auch alternative Eingabe, Übergabe- und Speichermedien seien nicht zulässig. So solle verhindert werden, dass Praxen aus Versehen oder absichtlich mehr Krankheitsfälle abrechneten als sie tatsächlich behandelt hätten. Außerdem sei nach der neuen Regelung das Einlesedatum der Krankenversichertenkarte stets mit abzuspeichern und auf dem Bildschirm anzuzeigen. "Wir wollten ein Zeichen setzen, dass uns die überwiegende Mehrheit der ehrlich abrechnenden Ärzte am Herzen liegt und wir alles tun, um sie vor den wenigen schwarzen Schafen zu schützen", erklärte der KBV-Vorsitzende.
Download-Dokumente zum Thema Abrechnungsbetrug finden Sie im Internet unter www.kbv.de.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Roland Stahl, Tel: 0221 / 4005-213 Roland Ilzhöfer, Tel: 030 / 4005-1230 Gabriele Prissok, Tel: 030 / 4005-1240
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