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Gesundheitsreform: KBV begrüßt Einigung
Freie Arztwahl gesichert, Spaltung der Ärzteschaft abgewandt

Berlin (ots)

"Für die Versicherten bleibt
das Recht der freien Arztwahl erhalten. Eine drohende Spaltung der
Ärzteschaft ist abgewandt." Mit diesen Worten kommentierte Dr.
Manfred Richter- Reichhelm, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV), die heute in einer gemeinsamen
Pressekonferenz der Verhandlungsfraktionen vorgestellten Eckpunkte
zur Gesundheitsreform. "Wir begrüßen, dass die Politik ein
Durcheinander von Einzel- und Kollektivverträgen in der ambulanten
medizinischen Versorgung vermieden hat", erklärte Richter- Reichhelm.
"Die freie Arztwahl ist eine der Grundsäulen unseres freiheitlichen
Gesundheitssystems. Auf diese ist insbesondere der schwer kranke
Patient angewiesen. Ihm kann nicht zugemutet werden, bei seiner
Krankenkasse zunächst nachfragen zu müssen, ob und mit welchen Ärzten
einer Region sie Verträge abgeschlossen hat."
Als positiv bewertete Richter-Reichhelm auch die Wiedereinführung
fester Preise für die vertragsärztlichen Leistungen innerhalb
arztgruppenspezifischer Regelleistungsvolumina, die sich nach der
Krankheitsentwicklung der Bevölkerung ausrichten. "Dies ist ein
richtiger und wichtiger Schritt für die Patienten, denn eine
leistungsgerechte Vergütung verbessert die Versorgungseffizienz und
vermeidet unerwünschte Rationierungseffekte", so Richter-Reichhelm.
Er bemängelte aber Einschnitte im Vorfeld der Umstellung auf das
neue Vergütungssystem. "Bis 2007 müssen Ärzte durch noch
engmaschigere Vergütungsbudgets in finanzielle Vorleistung treten. So
soll insbesondere die Integrierte Versorgung von 2004 bis 2006 durch
eine Anschubfinanzierung gefördert werden. Diese wird der
Gesamtvergütung entzogen", erklärte der Kassenärztechef. Für viele
Ärzte werde deshalb die Erfahrung der vergangenen zehn Jahre
fortdauern. In dieser Zeit hätten die Vertragsärzte einen
beachtlichen Solidarbeitrag zur Stabilität der gesetzlichen
Krankenversicherung geleistet. Die Geldentwertung sei trotz
steigender Arbeitsleistung schneller voran geschritten als die
Honorarentwicklung je Arzt. "Durch den fehlenden Inflationsausgleich
hat jeder Arzt im Zehn-Jahres-Rückblick auf 13 Prozent seines
Honorars verzichtet", sagte Richter-Reichhelm.
Auch die geforderte erneute engere Verknüpfung von Arzthonorar und
veranlassten Arznei- und Heilmittelverordnungen sei für die
Vertragsärzte eine schwere Belastung. Der KBV-Vorsitzende führte aus,
dass in diesem und in anderen Teilen die Eckpunkte noch einige
Unklarheiten aufwiesen: "Jetzt gilt es, Details noch genauer zu
definieren."
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

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