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KBV stellt Konzept für die Praxisgebühr vor
Einfache, klare und unbürokratische Regelungen

Berlin (ots)

Ein Konzept für die ab 1. Januar 2004 für Patienten
fällig werdende Praxisgebühr von zehn Euro hat gestern in Berlin die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vorgelegt. "Korrekterweise
müsste es eigentlich Kassengebühr heißen. Die Ärzte ziehen das Geld
schließlich für die Krankenkassen ein", erklärte Dr. Manfred Richter-
Reichhelm, Erster KBV-Vorsitzender, bei der Präsentation des Papiers.
"Unser Konzept verfolgt das Ziel, sowohl für die Patienten als
auch für die Ärzte und Krankenkassen möglichst einfache, transparente
und unbürokratische Regelungen zu finden. Klar war dabei immer: Wenn
es der Gesetzgeber anstrebt, künftig unnötige Arztbesuche - das so
genannte Doktor-Hopping - zu vermeiden, dann ist es zielführend, die
Gebühr von den Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten beim direkten
Patientenkontakt einzubehalten. Ein um Monate verzögerter Einzug
durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) oder Krankenkassen
hätte diesen steuernden Effekt nicht", führte er weiter aus.
Der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform sieht vor, dass Patienten
grundsätzlich bei jedem ersten Praxisbesuch im Quartal eine Zuzahlung
von zehn Euro bezahlen. "Das Bundesgesundheitsministerium hat die
klare Devise vorgegeben 'erst zahlen, dann behandeln'", erläuterte
Richter-Reichhelm. Die Ärzte dürfen also Behandlungen abweisen, wenn
die Praxisgebühr nicht im vorhinein bezahlt wird. Ausgenommen sind
jedoch dringliche Notfallbehandlungen.
Das KBV-Konzept regelt unter anderem, wann die Praxisgebühr nicht
zu entrichten ist und wie sie quittiert werden soll. "Eines möchten
wir ausdrücklich betonen: Die Praxisgebühr ist keine zusätzliche
Einnahme für die Ärzte, sondern ein durchlaufender Posten, mit dem
sie eine Menge Arbeit haben", so der KBV-Chef weiter. Richter-
Reichhelm verwies auf das Problem, dass unter Umständen Patienten die
zehn Euro beim Arztbesuch nicht zahlen würden, etwa weil sie das
Portemonnaie nicht dabei hätten: "Wichtig ist uns, dass das
Inkassorisiko beim Einzug der Gebühr nicht bei den Ärzten liegt.
Deswegen sollen ihre Honorare nur um den Betrag gemindert werden, den
sie von ihren Patienten auch tatsächlich einbehalten haben."
Das vorgestellte Konzept ist von der KBV entwickelt worden.
"Zusätzlich sind Verfahrensregelungen in den Bundesmantelvertrag
aufzunehmen. Diese müssen wir gemeinsam mit den Krankenkassen
vereinbaren", so der KBV-Chef.
Richter-Reichhelm forderte die Krankenkassen auf, sich an den
Arbeiten zu beteiligen: "Die Krankenkassen sollten sich hinter unser
Konzept stellen und ihre Versicherten in ihren
Mitgliederzeitschriften über die Neuerungen informieren." KVen und
Kassen müssten gemeinsam Informationsmaterial erarbeiten, auflegen
und vertreiben.
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

Original content of: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, transmitted by news aktuell

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