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KBV und Krankenkassen zu Heilmittel-Richtlinien: Anspruchsvolle Versorgung bleibt gesichert

Berlin (ots)

"Niemand muss befürchten, dass er künftig nicht
mehr ausreichend mit Heilmitteln versorgt wird. Die neuen Richtlinien
verbessern die Situation sogar." Dies erklärten die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen im
Nachgang zum Beschluss des Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen zu den weiterentwickelten Heilmittel-Richtlinien in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Die in den Anhörungen vorgebrachten
Bedenken von Patienten- und Behindertenverbänden seien berücksichtigt
worden. Insbesondere chronisch kranke Patienten würden noch besser
versorgt. Kurzfristig Erkrankten böten die neuen Richtlinien eine
notwendige Hilfestellung.
Die Richtlinien regeln, wann und wie oft ein Arzt Heilmittel
(Krankengymnastik, Massage, Sprach- oder Ergotherapie) verschreiben
kann. Zur Orientierung legen sie eine Gesamtverordnungsmenge fest,
die sich nach dem Behandlungsbedarf der jeweiligen Erkrankung
richtet. Die neuen Richtlinien ermöglichen dem Arzt einen flexiblen
Umgang mit der Verordnungsmenge. Wenn es medizinisch nötig ist, kann
der Arzt auch darüber hinaus verordnen. Eine enge Kommunikation
zwischen Arzt und Therapeut ermöglicht schwer kranken Patienten
außerdem eine ununterbrochene und langfristige Versorgung mit
Heilmitteln.
Nach Ansicht der Kassen und der KBV tragen die Richtlinien dazu
bei, die finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen gezielt
einzusetzen. Das sei im Interesse aller Beitragszahler. Auch in
Zeiten wirtschaftlich begrenzter Mittel könne jeder sicher sein, die
Heilmittel zu bekommen, die er benötige. Stimmt das Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung den neuen Heilmittel-Richtlinien
zu, treten diese am 1. April 2004 in Kraft.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel: 0221 / 4005-213
Joachim Odenbach (IKK-Bundesverband), Tel: 02204 / 44 -111

Original content of: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, transmitted by news aktuell

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