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Entscheidung fällt noch im Januar
KBV schlägt Notfall-Regelung vor

Berlin (ots)

"Wann die Praxisgebühr in Notfällen gezahlt werden
muss, wird erst im Laufe des Januars entschieden. Grundlage der
Gespräche werden die Vorschläge der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) sein. Diese sehen vor, dass in so genannten
"planbaren" Notfällen keine zehn Euro zu bezahlen sind." Dies hat
heute der Erste Vorsitzende der KBV, Dr. Manfred Richter-Reichhelm,
in Berlin mitgeteilt.
"Planbare" Notfälle sind solche, in denen schon von vornherein
feststeht, dass ein Patient den Notdienst aufsuchen muss. Dies ist
beispielsweise dann der Fall, wenn ein Arzt einem Patienten einen
Verband anlegt, der übers Wochenende gewechselt werden muss. Sucht
der Patienten auf Anraten des Arztes den Notdienst auf, so soll er
nach den Vorstellungen der KBV hier keine Praxisgebühr entrichten.
"Bei unserem Spitzengespräch zwischen Krankenkassen und KBV werden
wir auch das Problem lösen, das derzeit die nichtärztlichen
Psychotherapeuten haben. Sie dürfen nicht überweisen", erklärte
Richter-Reichhelm. Derzeit befreit aber eine von den nichtärztlichen
Psychotherapeuten ausgestellte Quittung die Patienten von der
erneuten Zahlung der Praxisgebühr. "Wir wollen durchsetzen, dass die
Regelung auch über den 31. März hinaus bestand hat. Psychotherapeuten
dürfen nicht schlechter gestellt sein als Spezialisten, die
gesetzlich Versicherte behandeln", so der KBV-Chef.
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

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