KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV analysierte Marktpreise
Arzneimittel im Internet so teuer wie in der Apotheke
Berlin (ots)
"Rezeptpflichtige Medikamente sind im Internet genauso teuer wie in der Apotheke. Die Legalisierung der Bestellung von Medikamenten bei Versandapotheken hat daher die gesetzliche Krankenversicherung bislang kaum entlastet." Darauf hat heute der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Leonhard Hansen, in Berlin aufmerksam gemacht. Hansen verwies auf eine Analyse seiner Organisation. Diese hat die Preise von mehreren Arzneimitteln in vier Internetapotheken verglichen. "Das Ergebnis war eindeutig: Die Händler orientieren sich auf den Cent genau an der Arzneimittelpreisverordnung", erklärte der KBV-Vize. Deutsche Internetapotheken müssten sich an diese Vorgabe halten, ausländische täten dies von sich aus, weil ihre Gewinnspanne sonst zu niedrig wäre, so Hansen.
"Vorteile kann der Patient nur bei rezeptfreien Medikamenten erzielen. Die Einsparungen liegen hier bei zehn bis 30 Prozent", sagte der KBV-Arzneimittelexperte weiter. Dies helfe natürlich nicht, die Einnahmen der Krankenkassen zu stabilisieren, denn derlei Präparate müssten die Internetkunden ohnehin aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei rezeptfreien Arzneimitteln, die weiterhin zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürften, orientierten sich die Versandapotheken wieder an der Arzneimittelpreisverordnung.
Bedenken müsse der Patient auch, dass bei Bestellungen im Internet meistens Versandkosten anfallen. Diese betrügen gewöhnlich vier bis fünf Euro pro Paket. Vielfach sei es daher sinnvoller, eine Apotheke anzusteuern, statt den Computer anzuschalten. Interessant seien für Patienten bisweilen Kundenboni, die einige Internetanbieter einräumen. Diese quittieren den Kunden bei der Bestellung rezeptpflichtiger Präparate die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung, schreiben ihnen aber die Hälfte des Betrags als Bonus gut. "Hier kann der Patient schon einmal ein paar Euro sparen", so Hansen. Das gleiche gelte, wenn die Krankenkasse einen Vertrag mit einer Internetapotheke über Sonderkonditionen geschlossen habe. Allerdings gebe es bislang nur wenige derartige Verträge.
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