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Kritik der KBV am Fallpauschalen-Änderungsgesetz
"Einseitige Vorteile für Krankenhäuser gehen voll zu Lasten der Patienten"

Berlin (ots)

Als "getarnten Versuch der vollständigen Öffnung
der Krankenhäuser für die ambulante fachärztliche Versorgung" hat
heute der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) den Referentenentwurf für ein Zweites
Fallpauschalen-Änderungsgesetz bezeichnet. Dr. Manfred
Richter-Reichhelm weiter: "Die Verfasser sind offensichtlich bereit,
Patienten weite Wege, Wartelisten und Leistungsrationierungen
zuzumuten und Facharztpraxen den Garaus zu machen. Denn die Umsetzung
dieses Entwurfs bedeutet das Ende der wohnortnahen ambulanten
fachärztlichen Versorgung - und zwar insbesondere in ländlichen
Gebieten."
Der KBV-Chef kritisierte die geplante Definition teilstationärer
Leistungen. Demnach sollen künftig alle Leistungen als teilstationär
gelten, die - so der Entwurf - wegen ihrer Komplexität im Krankenhaus
erbracht werden müssen, ohne jedoch eine vollstationäre Aufnahme zu
erfordern. "Das sind einseitige Wettbewerbsvorteile für die
Krankenhäuser, die in eigener Entscheidung - quasi nach Gutsherrenart
- und ohne Einflussmöglichkeit der Krankenkassen praktisch alles
ambulant behandeln könnten", sagte Richter- Reichhelm. Der
KBV-Vorsitzende erläuterte: "Sie würden auf diesem Wege ein Monopol
für die fachärztliche stationäre und ambulante Versorgung erlangen.
Gerade dies widerspricht dem Wettbewerbsgedanken."
Während die freiberuflichen Vertragsärzte in den Praxen
Bedarfsplanungsauflagen und Zulassungsbegrenzungen in Kauf nehmen
müssten, könnten sich Krankenhäuser künftig qua Therapieentscheidung
der behandelnden Krankenhaus-Ärzte selbst zur ambulanten Versorgung
zulassen. "Die Krankenhäuser werden ihre Entscheidung, ob für einen
Patienten eine teil- oder vollstationäre Behandlung ansteht, je nach
Einzelfall von der attraktiveren Vergütungspauschale abhängig machen.
Da wird die teilstationäre Versorgung zum Staubsauger für das
Krankenhaus: Wen es einmal absorbiert hat, den gibt es erst wieder
her, wenn eine weitere Behandlung ökonomisch nicht mehr attraktiv
ist", so Richter-Reichhelm.
Vollkommen außer Acht lasse der Referentenentwurf auch die
Tatsache, dass niedergelassene Ärzte viele Leistungen deutlich
kostengünstiger und wirtschaftlicher erbringen würden - "und das auch
noch bei teilweise strengerer Qualitätsüberwachung", fügte er hinzu.
Sein Fazit: "Das Bundesgesundheitsministerium macht sich mit diesem
Referentenentwurf zum einseitigen Interessenvertreter der
Krankenhäuser." Die KBV fordere daher den Gesetzgeber auf, die
entsprechenden Passagen des Zweiten Fallpauschalen-Änderungsgesetzes
ersatzlos zu streichen.
Richter-Reichhelm pochte auch darauf, den ursprünglichen Zeitplan
für die Einführung von Fallpauschalen im stationären Sektor
einzuhalten: "Wenn einige Krankenhäuser nicht in die Gänge kommen und
sich nicht rechtzeitig auf die geänderten Vergütungen einstellen,
sollte man sie nicht auch noch mit Extra-Zeit- Kontingenten
belohnen." Damit würden Beitragsmittel der Krankenkassen für
ineffiziente Anbieter reserviert. "Diese Gelder fehlen dann an
anderer Stelle", erklärte der KBV-Chef. "Eine solche Politik wäre
innovations- und wettbewerbsfeindlich. Sie benachteiligt
niedergelassene Fachärzte und beendet die Entwicklung integrierter
Versorgungsmodelle. An der für 2007 vorgesehenen Aufhebung aller
sektoralen Budgets muss deshalb festgehalten werden."
Ansprechpartner für die Presse:
Dr. Roland Stahl,  Tel: 0221 / 4005-213
Roland Ilzhöfer,  Tel: 030 / 4005-2230
Gabriele Prissok,  Tel: 030 / 4005-2240
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

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