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KBV zu Monitor-Bericht über Abrechnungsbetrug
Köhler: „Einzeltäter gehören bestraft, aber keine Pauschalurteile gegen einen ganzen Berufsstand“

„Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben allergrößtes
Interesse daran, dass falsch abrechnenden Ärzten das Handwerk gelegt
wird. Wo sie kann, übernimmt die ärztliche Selbstverwaltung diese
Aufgabe selbst. Die KVen kennen dabei kein Pardon, denn wer mogelt,
tut dies zulasten seiner ehrlich abrechnenden Kollegen.“ Dies hat
heute Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstands der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in Berlin klargestellt. Er
äußerte sich anlässlich eines Beitrags in der gestrigen Monitor-
Sendung. In dieser hatten Journalisten über Ermittlungen gegen Ärzte
und Apotheker im Saarland berichtet.
Bedauerlich ist laut Köhler, dass „hier wieder einmal ein ganzer
Berufsstand verunglimpft wird.“ Der Beitrag habe unnötiges
Misstrauen gegen Mediziner geschürt. „Der Bericht verschweigt
völlig, dass die KVen beispielsweise Jahr für Jahr rund 600
Millionen Abrechnungen der Ärzte überprüfen. Ebenfalls mit keinem
Wort erwähnt wurde, dass die Krankenkassen gemeinsam mit den KVen
nach Paragraph 106 a des Fünften Sozialgesetzbuchs verpflichtet
sind, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der
vertragsärztlichen Versorgung zu prüfen. Zahlreiche Sachverhalte
kann eine KV nur klären, wenn die Krankenkassen ihr zuvor die
Ergebnisse ihrer Prüfarbeit zur Verfügung stellen“, erklärte der KBV-
Chef. Die Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften und Krankenkassen
sei kontinuierlich verbessert worden. Allerdings käme es immer
wieder vor, dass Staatsanwaltschaften ihnen übergebene Fälle nicht
weiterverfolgen.
Der Vorstandsvorsitzende wies auf die strikten
Plausibilitätsprüfungen hin, zu denen die KVen verpflichtet
sind. „Die haben wir mit Vertretern der Krankenkassen erarbeitet.
Sie werden in den KVen einheitlich umgesetzt. Stellt eine KV bei den
Prüfungen kleinere Verstöße fest, fordert sie das streitige Geld
zurück. Bei groben Verstößen schaltet sie die Staatsanwaltschaft
ein“, so Köhler.

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 2230
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240

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