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Einzug der Praxisgebühr von säumigen Zahlern
KBV drängt auf rasche Änderung des Verfahrens

Berlin (ots)

„Das derzeitige Verfahren zum Einzug der
Praxisgebühr von nicht zahlenden Patienten ist absurd. Das hat das
Düsseldorfer Urteil vom 22. März gezeigt. Wir werden alles tun, damit
rasch eine vernünftige Lösung gefunden wird. Derzeit werden unnütz
Gelder verschleudert, die in der Patientenversorgung dringend
gebraucht werden. Das ist in niemandes Sinne.“ Dies hat heute in
Berlin Ulrich Weigeldt vom Vorstand der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) erklärt.
„Wir stehen in ständigem Austausch mit den Krankenkassen und dem
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).
Außerdem koordinieren wir derzeit die Positionen der Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen). Auch das BMGS hat uns in der Vergangenheit
bereits Unterstützung signalisiert“, sagte Weigeldt. Die KBV strebe
Verhandlungen im April an.
Schon seit längerem mahne die KBV Änderungen an. Sie habe aus
diesem Grund auch den Bundesmantelvertrag Ende 2004 auslaufen lassen.
Ein neuer Bundesmantelvertrag solle vorsehen, dass die Kosten nicht
zulasten der KVen gehen, so Weigeldt.
„Wir lehnen ab, dass die Nichtzahlung der Gebühr unverfolgt
bleibt. Das wäre weder im Sinne des Gesetzgebers noch wäre es all den
vielen Menschen zu vermitteln, die ihre zehn Euro anstandslos zahlen.
Für Gerechtigkeitslücken sind wir nicht zu haben“, betonte Weigeldt.
Außerdem untergrabe ein solches Vorgehen die bislang sehr gute
Zahlungsmoral der Patienten.
Am 22. März hatte das Sozialgericht in Düsseldorf entschieden,
dass die KVen die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro von Patienten
eintreiben dürften, nicht aber Mahn-, Porto- und Gerichtskosten.
Somit müsste eine KV rund 150 Euro ausgeben, um zehn Euro für die
Krankenkassen von säumigen Zahlern zu erstreiten. Bislang haben etwa
337.000 Patienten die Gebühr noch nicht entrichtet.

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 2230
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240

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