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KBV lehnt Entwurf des AVWG ab
Gesetz schafft mehr Bürokratie, Intransparenz und Rationierung

Berlin (ots)

"Wir lehnen den Entwurf des Gesetzes zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung 
(AVWG) in der derzeitigen Form ab. Er vergrößert Bürokratie und 
Intransparenz, treibt Ärzte in die Ethikfalle und wird die Senkung 
der Arzneimittelkosten bei gleichbleibender Qualität nicht bewirken."
Dies sagte heute Ulrich Weigeldt vom Vorstand der Kassenärztlichen 
Bundesvereinigung (KBV) im Namen seiner Organisation in Berlin.
"Wir vermissen in dem Gesetzentwurf die von uns seit langem 
geforderte rechtliche Absicherung einer auch kritischen Information 
in unserer Pharmakotherapieberatung. Das Gesetz enthält Regelungen, 
die von der Selbstverwaltung in funktionsfähige Konzepte umgesetzt 
werden sollen. Wir werden uns dieser Aufgabe nicht verschließen, 
weisen jedoch jetzt schon darauf hin, dass ein Nichtfunktionieren 
nicht automatisch den Vorwurf des Versagens der Selbstverwaltung nach
sich ziehen kann. Wenn sich Instrumente und Regelungen als untauglich
zur Umsetzung herausstellen, muss dies von der Politik anerkannt und 
korrigiert werden. Eine einfache Verlagerung der Verantwortung nach 
dem Motto "Vogel friss oder stirb" lehnen wir ab."
Als Zumutung wertete Weigeldt die geplante Bonus-/Malus-Regelung. 
Sie sieht vor, den Vertragsärzten Geld vom Honorar abzuziehen, wenn 
bestimmte Grenzwerte in der Medikamentenverordnung überschritten 
werden. "Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Abzüge kann der 
betroffene Arzt erst nach Ablauf eines Jahres fordern. Wie dann mit 
der Rückzahlung unberechtigt erhobener Regresssummen nach Ablauf 
eines sicher auch zwei Jahre in Anspruch nehmenden Verfahrens 
umgegangen werden soll, bleibt offen. Es kann nicht der Sinn eines 
Gesetzes sein, zinslose Kredite an Krankenkassen zu gewähren, bis die
Rechtmäßigkeit von Honorarabschlägen geklärt ist", so Weigeldt.
Und weiter: "Ungeklärt ist auch, in welcher Form in diesen 
Verfahren berücksichtigt werden kann, dass die Preise für Medikamente
auch in Bezug auf Rabattvereinbarungen der Krankenkassen mit den 
Pharmaherstellern transparent gemacht werden können, ohne dass Ärzte 
sich jetzt vornehmlich damit beschäftigen, Preisdatenbanken für 
Arzneimittel zu aktualisieren. Durch die Verschärfung des Prüf- und 
Regressdrucks wird auch in den Fokus geraten, dass inhaltsgleiche 
Wirkstoffe nicht zwingend auch für die gleichen Indikationen 
zugelassen sind. Die Verordnung eines nicht für eine bestimmte 
Krankheit zugelassenen Medikamentes ist nicht rechtmäßig."
Aufgabe der Ärzte müsse die Indikationsstellung und die 
Wirkstoffauswahl bleiben. Dieser Verantwortung würden sie sich auch 
in Zukunft stellen. Die Verantwortung für das Preisgeschehen sollte 
bei den Marktpartnern, besonders bei den Krankenkassen und der 
pharmazeutischen Industrie, liegen, so Weigeldt weiter. Sein 
Vorschlag: "Ärzte haften für Indikation und Menge, die Apotheker 
übernehmen die Aufgabe der Preisverantwortung. Dieses ist in 
gemeinsamen Gesprächen mit den Apothekern zumindest als Modell 
vereinbart."
Eine detaillierte Stellungnahme zum AVWG hat die KBV unter 
www.kbv.de/gesundheitspolitik/7502.html ins Internet gestellt.

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 2230
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240

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