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Arzneimittel-Versorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz
Weigeldt: Malus-Regelung bleibt Affront gegen Ärzte

Berlin (ots)

Zum Kompromiss der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und
SPD zum Arzneimittel-Versorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz (AVWG) 
erklärte Ulrich Weigeldt, Vorstand der Kassenärztlichen 
Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin:
"Der von den Fraktionen geänderte Gesetzentwurf zum AVWG enthält 
nach wie vor eine Bonus-Malus-Regelung, die von der KBV aus guten 
Gründen abgelehnt wird. Begrüßenswert ist, dass die Regelung auf der 
regionalen Ebene durch Vereinbarungen der Kassenärztlichen 
Vereinigungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen entfallen 
kann. Dennoch bleibt die Drohung einer Malus-Regelung, die als 
Affront gegen die niedergelassenen Vertragsärzte und besonders 
gegenüber den die größte Verordnungslast tragenden Hausärzten zu 
verstehen ist.
Die Bonus-Regelungen im AVWG lehnen wir ebenso ab; sie sind nicht 
als Zielerreichungs-Bonus formuliert, sondern "belohnen" letztlich 
jede Unterversorgung. Das vertrauensvolle Patienten-Arzt-Verhältnis 
wird hierdurch massiv belastet. Dies ist für die Vertragsärzte nicht 
akzeptabel.
Darüber hinaus wird die erneute Behauptung, die Vertragsärzte 
hätten ein im Jahr 2005 gegenüber 2004 um 16 Prozent (3,5 Milliarden 
Euro) gestiegenes Ausgabenvolumen zu verantworten, auch durch 
Wiederholung nicht wahr. Fakt ist, dass bei Abzug der gesetzlich 
bedingten Struktureffekte, die bekanntlich nur im Jahr 2004 gewirkt 
haben, die Steigerungsquote lediglich circa 3,5 Prozent beträgt. 
Diese Größenordnung haben auch andere Bereiche zu verzeichnen.
Geradezu zynisch ist es, einen Vergleich der Ausgaben für 
Arzneimittel mit den Honoraren der Vertragsärzte vorzunehmen. Dieser 
belegt lediglich die chronische Unterfinanzierung des ambulanten 
Versorgungsbereiches, die durch die Budgetierung unveränderlich 
vorgegeben ist!
Die vorgesehenen Regelungen werden das Ziel einer qualitativ 
hochstehenden Versorgung der Patienten bei gleichzeitig sinkenden 
Ausgaben nicht erreichen können. Gleichzeitig wachsen die 
bürokratischen Belastungen für die Praxen und die Selbstverwaltung 
erheblich.
Die Schuldigen für diese absehbare Entwicklung sind jetzt schon 
ausgemacht! Wieder einmal werden es die Vertragsärzte und die 
gemeinsame Selbstverwaltung sein, die die Vorgaben eines völlig 
unzureichenden Gesetzes nicht genutzt haben.
Es bleibt festzuhalten, dass die politisch Verantwortlichen 
sachlichen Argumenten nicht zugänglich waren."

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 2230
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240

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