Deutscher Kinderschutzbund e.V.
DKSB kritisiert Kabinettsbeschluss zur Anpassung von Familienleistungen
Berlin (ots)
Das Kabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Anpassung von Familienleistungen ohne weitere Veränderungen beschlossen. Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) kritisiert nicht nur die Schwerpunktlegung auf die rein verfassungsmäßig gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages sowie die geringe Anhebung des Kindergeldes und des Kinderzuschlages, sondern auch das vom Bundesfinanzministerium gewählte Beteiligungsverfahren.
"Das Bundesfinanzministerium war an einer fachlichen Auseinandersetzung über diesen Gesetzesentwurf nicht interessiert", kritisierte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes. Das habe bereits die Gestaltung des Anhörungsverfahrens gezeigt. "Die Frist war extrem kurz, die Familienverbände nicht eingebunden."
Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, werde bei der staatlichen Förderung der Familie die Schere zwischen den Besserverdienenden und den Durchschnitts- und Geringverdienenden weiter auseinander gehen. "Das ist das Gegenteil von dem, was insbesondere die SPD den Familien im Bundestagswahlkampf versprochen hat", betonte Hilgers. Dort hatte sie ein neues Kindergeld in Aussicht gestellt, das Familien mit einem Durchschnittseinkommen und Geringverdienende deutlich besser stellen sollte als Familien mit einem sehr hohen Einkommen. "Durch ihre Zustimmung zu dem Kabinettsentwurf bricht die SPD dieses Wahlversprechen und trägt die Politik von CDU/CSU einer deutlich stärkeren Förderung von Familien mit hohen Einkommen mit", so Hilgers weiter.
Hinzu komme, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende seit 2004 nicht erhöht wurde und dies auch jetzt nicht vorgesehen ist. "Das ist ein ausgewachsener Skandal", kommentierte Hilgers. "Diese Entscheidung hat das Kabinett gefällt, obwohl bekannt ist, dass die Armutsquote bei Alleinerziehenden mit 45 Prozent besonders hoch ist."
Der DKSB fordert perspektivisch, die Familienförderung mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Mit der neuen Leistung in Höhe von 536 Euro, die der Besteuerung unterliegt, sollen viele der bisherigen Beihilfen ersetzt werden. Sie würde vor allem Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen finanziell entlasten und Kinderarmut nachhaltig bekämpfen.
Die ausführliche Stellungnahme des DKSB zum Gesetzesentwurf finden Sie unter www.dksb.de.
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