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EU-Terminvorschau vom 27. - 30 März

Berlin (ots)

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalistinnen und Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Aktuelle Informationen zur Unterstützung der Europäischen Union für die Ukraine finden Sie laufend aktualisiert auf dieser Website. Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es auf Ukrainisch und Englisch hier.

Bitte beachten Sie: Die nächste Terminvorschau erscheint wegen der anstehenden Ostertage erst in drei Wochen, am 14. April 2023.

Montag, 27. März

Berlin: Paneldiskussion zum Thema Kinderarmut und EU-Kinderstrategie

Bei der Paneldiskussion "Gemeinsam für Chancengleichheit - Die EU-Kinderstrategie als wirksames Instrument gegen Kinderarmut?" stehen die Handlungsoptionen zur Verbesserung der Chancengleichheit für Kinder in Deutschland im Mittelpunkt. Save the Children Deutschland diskutiert seinen europäischen Kinderarmutsbericht, und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Diskussion beleuchten politische Antworten im Rahmen der EU-Kindergarantie. Es nehmen unter anderem Egbert Holthuis, Referatsleiter in der Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission, Ekin Deligöz, parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und nationale Kinderchancen-Koordinatorin, und Florian Westphal - Geschäftsführer von Save the Children Deutschland, teil. Ort: Europäische Kommission, Unter den Linden 78, 10117 Berlin. Anmeldung hier, weitere Informationen hier.

Online: EBD De-Briefing zur Tagung des Europäischen Rates vom 23. und 24. März

Nach der Tagung des Europäischen Rates vom 23. und 24. März, veranstaltet die Europäische Bewegung Deutschland (EBD) zur Analyse der Ratssitzung ein digitales "EBD De-Briefing Europäischer Rat" um 14 Uhr. Den Erstkommentar hält Nora Hesse, Leiterin des politischen Teams bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland. Fragen und Kommentare können per Chat und via Twitter in die Diskussion eingebracht werden. Anmeldung und weitere Informationen hier.

Europaweit/Aachen: Europäischer Tag der Autoren mit Vorlesung und Reading Aloud Session

Der Europäische Tag der Autorinnen und Autoren ist eine Initiative, um jüngere Generationen zum Lesen zu animieren und ihnen zu helfen, die Vielfalt der europäischen Literatur zu entdecken. Die Initiative wurde von Bildungs- und Jugendkommissarin Mariya Gabriel ins Leben gerufen. Im Laufe dieses Jahres stellen 100 europäische Autorinnen und Autoren ihre Werke an Schulen vor und laden Schülerinnen und Schüler ein, europäische Literatur zu entdecken. Im Rahmen der Initiative findet in Sofia, Bulgarien eine eintägige Konferenz der europäischen Autorinnen und Autoren statt. In Aachen findet am St. Ursula Gymnasium eine "Reading Aloud Session" mit dem deutschen Autor Alexander Pfeiffer und Sabine Verheyen, Mitglied des Europäischen Parlaments und Vorsitzende des CULT Komitees im Europaparlament, statt. Es nehmen etwa 90 Mädchen zwischen 15 und 16 Jahren teil. Weitere Informationen zum European Day of Authors hier und weitere Informationen zum Event beim Team von Sabine Verheyen hier.

Dienstag, 28. März

Berlin: "EU-LAC Global Gateway Investment Agenda: Förderung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit" im Europäischen Haus

Die Veranstaltung beleuchtet im Vorfeld des EU-CELAC-Gipfels am 17. und 18. Juni in Brüssel die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Ziele und Herausforderungen, die Lateinamerika und die Karibik sowie die EU gemeinsam haben. Auch werden der Investitionsbedarf und die -möglichkeiten beleuchtet. Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, eröffnet die Veranstaltung. Volker Oel, Kommissar für den Nahen Osten und die nordafrikanische Region, sowie Felix Fernandez-Shaw von der Generaldirektion für Internationale Partnerschaften der Europäischen Kommission, halten jeweils Keynote-Reden. Die Veranstaltung findet auf Englisch statt. Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, 10117 Berlin. Anmeldung bis Montag, 27. März, per Mail unter COMM-REP-BER-ANMELDUNG@ec.europa.eu. Weitere Informationen hier.

Brüssel: Treffen des Rates für Energie

Die Ministerinnen und Minister werden eine allgemeine Ausrichtung zum Gas- und Wasserstoffpaket anstreben, das einen Vorschlag für eine Richtlinie und einen Vorschlag für eine Verordnung über gemeinsame Binnenmarktvorschriften für erneuerbare Gase, Erdgas und Wasserstoff umfasst. Die Energieministerinnen und -minister der EU werden sich zudem darum bemühen, eine politische Einigung über einen Vorschlag zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung des Rates über die freiwillige Senkung der Erdgasnachfrage um 15 Prozent vor dem Winter zu erzielen. Zudem führen sie eine erste Orientierungsaussprache über einen Vorschlag zur Umgestaltung des EU-Strommarkts. Der Kommissionsvorschlag zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und Stabilität des EU-Energiemarkts zu erhöhen, Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vor kurzfristigen Schwankungen der Strompreise zu schützen und Investitionen in erneuerbare Energien voranzutreiben. EbS+ überträgt die abschließende Pressekonferenz gegen 17.15 Uhr live. Weitere Informationen hier.

Mittwoch, 29. März

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

Die Kommissarinnen und Kommissare beraten laut vorläufiger Tagesordnung über einen Vorschlag zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts. Im Anschluss findet voraussichtlich gegen 12 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS überträgt live.

Brüssel: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 30. März)

Auf der vorläufigen Agenda stehen Debatten zu den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 23. und 24. März, zur Verordnung über fluorierte Gase und zu Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sowie zur Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Weiterhin findet eine Feierstunde anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Karfreitagsabkommens statt. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Mündliche Verhandlungen zum Ausschluss von Sendeunternehmen von der deutschen Leermedienabgabe am EuGH

Das Landgericht Erfurt möchte vom Gerichtshof wissen, ob es mit der Urheberrechtsrichtlinie 2002/29 vereinbar ist, dass in Deutschland Sendeunternehmen keine Gelder aus der sog. Leermedienabgabe erhalten. Diese Abgabe soll einen gerechten Ausgleich dafür schaffen, dass Private von urheberrechtlich geschützten Werken Kopien anfertigen dürfen. Das Landgericht hat über einen Rechtsstreit zwischen dem Sendeunternehmen Seven.One Entertainment Group und der Rechteverwertungsgesellschaft Corint Media zu entscheiden. Seven.One ist durch Privatkopien erheblich betroffen, u. a. in Form der Aufzeichnung ihres Programms mittels (Online) Videorecordern. Sie fordert von Corint Media die vertragsgemäße Durchsetzung der Leermedienabgabe und die Ausschüttung entsprechender Erlöse. Corint Media kann dieser Forderung jedoch derzeit nicht nachkommen, da Sendeunternehmen nach deutschem Urheberrecht von der Leermedienabgabe ausgeschlossen sind. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Donnerstag, 30. März

Weimar: EU-Justizkommissar Reynders beim Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag (bis 30. März)

Der deutsche Richter- und Staatsanwaltstag findet vom 29. bis 31. März unter dem Titel "Programmiertes Recht - absolute Gerechtigkeit?" in Weimar statt. EU-Justizkommissar Didier Reynders hält am 30. März von 11.30 bis 13 Uhr einen Vortrag zum Thema "Rechtsstaatlichkeit in Europa". Am Vortag, den 29. März, nimmt Paul Nemitz, Hauptberater der Generaldirektion Justiz und Verbraucher, von 15.30 bis 17 Uhr an der Diskussion "Streitpunkt III: Brave New Rechtsstaat" teil. Im Rahmen der Veranstaltungseröffnung wird der nächste DRB-Menschenrechtspreis verliehen. Programm hier, Anmeldung hier und weitere Informationen hier.

Brüssel: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Auf der vorläufigen Agenda stehen Debatten zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit, zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022 in der Europäischen Union, zur Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen, zum Europäischen Jahr der Kompetenz 2023 sowie zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Datenschutz bei Livestream-Unterricht

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat darüber zu entscheiden, ob es für Livestream-Unterricht neben der Einwilligung der Eltern/volljährigen Schüler auch der Einwilligung der Lehrkraft bedarf oder ob die Datenverarbeitung durch das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz gedeckt ist. Das Verwaltungsgericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), konkret ihres Art. 88 betreffend die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext, wonach die Mitgliedstaaten spezifischere Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte und Freiheiten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten im Beschäftigungskontext vorsehen können. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat in seinen Schlussanträgen vom 22. September 2022 die Ansicht vertreten, dass die streitige hessische Regelung nicht auf Art. 88 DSGVO gestützt werden könne, weil sie erstens keine spezifischeren Vorschriften enthalte und zweitens lediglich die allgemeinen Garantien aus Art. 5 DSGVO wiederhole. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Geldbußen gegen VW in Italien und in Deutschland - Verbot der Doppelbestrafung?

Volkswagen und die Volkswagen Group Italia beanstanden vor den italienischen Gerichten einen Bescheid der italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde vom 4. August 2016, mit dem ihnen eine Geldbuße in Höhe von 5 Mio. Euro wegen Verstoßes gegen das italienische Verbrauchergesetzbuch auferlegt wurde. Zum einen habe VW in Italien Fahrzeuge in Verkehr gebracht, die mit Systemen ausgestattet waren, die dazu bestimmt waren, die Messung der Schadstoffemissionen für die Zwecke der Typgenehmigung zu verändern. Zum anderen habe VW Werbung verbreitet, in der trotz der Veränderung der Emissionswerte die Übereinstimmung dieser Fahrzeuge mit den umweltrechtlichen Vorschriften betont wurde. VW beruft sich im italienischen Gerichtsverfahren unter Hinweis auf einen im Juni 2018 rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig über 1 Mrd. Euro auf das Verbot der Doppelbestrafung. Diese Sanktion bezog sich u. a. auf das weltweite Inverkehrbringen (auch auf dem italienischen Markt) von Fahrzeugen, die mit Systemen ausgestattet waren, die die Messung der Schadstoffemissionen für die Zwecke der Typgenehmigung verändern sollten, und auf die Verbreitung von Werbung, in der trotz der Veränderung der Emissionswerte hervorgehoben wurde, dass diese Fahrzeuge besonders umweltfreundlich seien. Das erstinstanzliche Gericht war der Ansicht, dass die Geldbußen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, und wies die Klage von VW ab. Der von VW im Wege des Rechtsmittels angerufene italienische Staatsrat ersucht den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Präzisierung des unionrechtlichen Verbots der Doppelbestrafung. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Pressekontakt:

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Pressestelle Berlin
Unter den Linden 78
10117 Berlin

Tel.: 030 - 2280 2250

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