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Kreative brauchen klare Rahmenbedingungen in der Informationsgesellschaft

Hamburg (ots)

14 Organisationen der Buch-, Musik- und Filmbranche unterbreiten
Vorschläge für eine Novellierung des Urheberrechts
Das Urheberrechtsgesetz muss rasch an die Herausforderungen der
Informationsgesellschaft angepasst werden. Insbesondere ist eine
Klarstellung für die Rechtssituation in Bezug auf neue technologische
Entwicklungen, u.a. im Internet, erforderlich. Dies ist die Botschaft
von 14 Urheberrechtsorganisationen, die eine gemeinsame Stellungnahme
zur Novellierung des Urheberrechts vorgelegt haben.
Erstmals haben sich hier ganz unterschiedliche Organisationen zu
einem Forum der Rechteinhaber zusammengefunden, um ihre gemeinsamen
Anliegen für die kommende Gesetzesnovelle vorzutragen. Dies sind als
Verbände der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, die Deutsche
Landesgruppe der IFPI, der Deutsche Musikverleger-Verband, der VdS
Bildungsmedien sowie die in der ZPÜ (Zentralstelle für private
Überspielungsrechte) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften
GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, GÜFA, GWFF, VFF und VGF.
Das Urheberrecht muss novelliert werden, weil die EU-Richtlinie
zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft bis Ende 2002 in
deutsches Recht umgesetzt werden muss. Die hier vorgelegte gemeinsame
Stellungnahme der Organisationen hat folgende Schwerpunkte:
1. Längst haben sich neue Online-Vertriebswege für geschützte
Inhalte entwickelt (z.B. Music oder Video on Demand), denen auch das
Urheberrecht Rechnung tragen muss. Hier muss umgehend das neue "Recht
der Zugänglichmachung" ("Making Available Right") ausdrücklich im
deutschen Urheberrechtsgesetz verankert werden.
2. Die EU-Richtlinie legt eine umfassende Neubewertung der
Regelungen der Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen
Gebrauch ("Privatkopie") nahe. "Das Schützbare schützen, das nicht
Schützbare vergüten" - auf diesen einfachen Nenner lässt sich die
Position der gemeinsamen Stellungnahme bringen.
  • Für den heute dominierenden, technisch nicht kontrollierbaren Bereich und den Bereich der zugelassenen Privatkopie sollte es bei der bisherigen Praxis einer Pauschalvergütung bleiben.
  • Angesichts der in den letzen Jahren deutlich gewordenen Missbrauchsmöglichkeiten soll allerdings der Kreis der zulässigen Nutzungen eingeschränkt werden. Kopiervorrichtungen sind allgegenwärtig. Es besteht längst kein Grund mehr, eine Vervielfältigung durch Dritte zuzulassen, zumal sich in den letzten Jahren sowohl im physischen Bereich wie im Internet Kopiernetzwerke gebildet haben, die sich auf dieses Privileg berufen, und dabei zu einer vom Gesetzgeber nie beabsichtigten Massennutzung ausgeartet sind.
  • Im neuen Gesetz soll ferner klargestellt werden, dass Kopien von illegalen Quellen niemals rechtmäßige Privatkopien sein können. Hier geht es um die Durchsetzung des bereits dem gültigen Gesetz zugrunde liegenden Gedankens, dass das Produkt einer unerlaubten Handlung nicht legalisiert werden kann. Die Justizministerin hat sich selbst bereits in diesem Sinne geäußert.
3. Ein weiterer Schwerpunkt muss auf dem Schutz technischer
Systeme gegen Umgehung und den Vorschriften zur Rechtsdurchsetzung
liegen. Künftig soll die Umgehung von Kopierschutzsystemen untersagt
werden. Die betroffenen Rechteinhaber müssen in ihren Bemühungen
geschützt werden, sich durch Inanspruchnahme entsprechender
Sicherungssysteme selbst zu schützen.
Die gemeinsame Stellungnahme des Forums der Rechteinhaber ist
inzwischen an das Bundesjustizministerium übermittelt worden. Der
Wortlaut der Stellungnahme einschließlich der konkreten
Formulierungen sowie ein erläuternder Text können auf den
Internetseiten der beteiligten Organisationen eingesehen oder dort
abgefordert werden.
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Dr. Christian Sprang, Justiziar: 069 / 1306313)  
www.boersenverein.de
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.
Dr. Hartmut Spiesecke: 040 / 589 74 70www.ifpi.de
Deutscher Musikverleger-Verband e.V.
Dr. Heinz Stroh: 0228 / 539 700 www.dmv-online.com
IFPI International Federation of the Phonographic Industry -
Deutsche Landesgruppe e.V.
Dr. Hartmut Spiesecke: 040 / 589 74 70www.ifpi.de
VdS Bildungsmedien e.V.
Andreas Baer: 069/70 30 75 www.vds-bildungsmedien.de
ZPÜ Zentralstelle für private Überspielungsrechte
Dr. Hans-Herwig Geyer: 089 / 48003-420www.gema.de 
vertritt die folgenden Verwertungsgesellschaften:
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte
Dr. Hans-Herwig Geyer: 089 / 48003-420www.gema.de
GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrung von
Filmaufführungsrechtenwww.guefa.de
GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten  
www.gvl.de
GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten  
www.gwff.de
VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten
Prof. Dr. Johannes Kreile: 089 / 286 28 382www.vffvg.de
VG Bild-Kunstwww.bildkunst.de
VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken  
www.vffvg.de
VG Wortwww.vgwort.de

Kontakt:

Dr. Hartmut Spiesecke, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft
Deutsche Landesgruppe der IFPI
Grelckstraße 36, 22529 Hamburg
Tel.: 040 / 589 747-0 (Fax: - 47)
Spiesecke@phono.de
www.ifpi.de

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