Elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete bundesweit einführen!
Berlin (ots)
Eine elektronische Gesundheitskarte für alle Geflüchteten in Deutschland: Das fordert die NGO Ärzte der Welt anlässlich des Weltflüchtlingstags.
Für die ersten 36 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland haben Geflüchtete und Asylsuchende nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie im Fall einer Schwangerschaft und Geburt einen Anspruch auf medizinische Versorgung. Zusätzlich führt das in den meisten Bundesländern und Kommunen geltende Papierkrankenscheinsystem zu erheblichen Barrieren beim Zugang zu gesundheitlichen Leistungen. Geflüchtete müssen sich für jeden Arztbesuch oder pro Quartal bei der Sozialbehörde einen solchen Krankenschein abholen, bevor sie medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Der hohe bürokratische Aufwand belastet nicht nur die Ressourcen von Ärzt*innen und Sozialbehörden, sondern kann auch dazu führen, dass sich der Gesundheitszustand von Betroffenen verschlechtert. Sie müssen zum Sozialamt gehen, obwohl sie krank sind. Oder die Behandlung verzögert sich durch die Prüfung des jeweiligen Falls. Manche Patient*innen vermeiden es aufgrund des hohen Aufwandes, eine Arztpraxis aufzusuchen.
In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen gibt es schon elektronische Gesundheitskarten für Geflüchtete. Wissenschaftler*innen haben die existierenden Systeme verglichen und kamen zu dem Schluss, dass es Staat und Gemeinschaft nicht mehr kosten würde, Geflüchtete mit den Gesundheitskarten auszustatten. Es senkt den bürokratischen Aufwand und wirkt sich positiv auf den allgemeinen Gesundheitszustand sowie die psychische Gesundheit der Patient*innen aus.
Auch die Bundesärztekammer hat sich vor Kurzem für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ausgesprochen.
Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir wollen den Zugang für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zur Gesundheitsversorgung unbürokratischer gestalten". Das für den Gesundheitsbereich vorgesehene Bürokratieentlastungsgesetz, für das das Gesundheitsministerium schon Eckpunkte vorgelegt hat, wäre eine geeignete Gelegenheit für dieses Vorhaben.
Die Bundesregierung ist verpflichtet sicherzustellen, dass jeder Mensch in Deutschland sein Grundrecht auf Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen kann!
Hintergrund:
Für die ersten 36 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland haben Asylsuchende nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie im Fall einer Schwangerschaft und Geburt einen Anspruch auf medizinische Versorgung. Alle Leistungen, die darüber hinaus gehen, müssen extra beantragt werden.
Weiterführende Informationen:
Effects of restrictive asylum-seeker healthcare policies: systematic review of evidence from Germany | European Journal of Public Health https://academic.oup.com/eurpub/article/33/Supplement_2/ckad160.726/7328722
Die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende: Zusammenfassung der wissenschaftlichen Evidenz: https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/30347/
Impact of the Introduction of the Electronic Health Insurance Card on the Use of Medical Services by Asylum Seekers in Germany: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5981895/
Pressekontakt:
Stephanie Kirchner
Pressereferentin
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