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Immobilienanzeigen im neuen Kleid
Laut neuer EnEV müssen Immobilienanzeigen speziell gestaltet werden

Eschborn (ots)

Mit der Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) haben sich zum 1. Mai 2014 auch die Inhalte und die Verwendung von Energieausweisen verändert. Aufgrund neuer Energieeffizienzklassen besitzen die neuen Ausweise noch aussagekräftigere und übersichtlichere Aussagen zum energetischen Standard der Gebäude. In Immobilienanzeigen für Vermietung oder Verkauf müssen einige dieser Informationen zukünftig verpflichtend dargestellt werden. Ab dem 1. Mai 2015 drohen bei Nichtbeachtung Bußgelder.

Energieeffizienzdaten bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien

Unter kommerziellen Medien sind dabei alle Zeitungen, professionellen Internetportale für Immobilien, aber auch geschäftliche Internetseiten zu verstehen, mit denen grundsätzlich eine Gewinnerzielungsabsicht einhergeht - dazu zählen z.B. auch die Internetseiten von Immobilienmaklern. Ausnahmen stellen dagegen schwarze Bretter etwa im Supermarkt dar, die von den Kunden kostenfrei genutzt werden und mit denen der Supermarkt auch auf andere Weise kein Geld verdient. In den Anzeigen in kommerziellen Medien müssen neben der Art des ausgestellten Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) und des Endenergiebedarfs- bzw. Endenergieverbrauchswertes des Gebäudes auch die wesentlichen Energieträger für die Beheizung des Gebäudes genannt werden. Bei Wohngebäuden ist das Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis und - soweit vorhanden - die Energieeffizienzklasse anzugeben. Bei Nichtwohngebäuden sind die Werte für Strom und Wärme separat zu nennen. Sollten Vermieter und Verkäufer dies nicht beachten, können ab 01.05.2015 Bußgelder verhängt werden. Diese können bis zu 15.000 EUR betragen.

Alte Energieausweise vorerst weiter gültig

Energieausweise, die bereits gemäß EnEV 2007 bzw. EnEV 2009 ausgestellt wurden, haben grundsätzlich eine Gültigkeit von zehn Jahren und können entsprechend weiter genutzt werden. Auch sie enthalten die meisten der Angaben für die Immobilienanzeigen - mit Ausnahme der Effizienzklasse. Für Inhaber alter Energieausweise ist die Angabe der Energieeffizienzklasse darum freiwillig, die anderen beschriebenen Angaben dagegen nicht. Ausnahme bilden alte Energieausweise, in denen der Energieverbrauchskennwert nicht den Verbrauch für die Wassererwärmung enthält.

Vorlage des Energieausweises bereits bei Vertragsanbahnung

Potenziellen Miet- oder Kaufinteressenten muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung der Immobilien vorgelegt werden oder zumindest deutlich sichtbar in der Immobilie ausgehängt oder -gelegt sein. Hat keine Besichtigung stattgefunden, muss der Vermieter oder Verkäufer den jeweiligen Energieausweis unverzüglich zur Verfügung stellen, spätestens jedoch auf Verlangen der Miet- oder Kaufinteressenten. Dazu reicht jeweils eine Kopie des Energieausweises. Kommt ein Miet- oder Kaufvertrag für die Immobilie zustande, so muss der Energieausweis im Original oder als Kopie unmittelbar nach Vertragsschluss dem neuen Mieter bzw. dem Käufer übergeben werden.

Bezugsquelle für neue Energieausweise

Die verbrauchsorientierten Energieausweise bieten in der Regel die Stellen an, die bereits die bisherigen Energieausweise ausgestellt haben. Dazu gehört auch der Energiemanager Techem. Für Fragen rund um den Energieausweis steht das Techem Energieausweisteam unter der Telefonnummer 0 18 03 / 68 43 12 (9 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 42 ct/Min aus den dt. Mobilfunknetzen) oder per E-Mail unter energieausweis@techem.de zur Verfügung. Online können die Ausweise unter www.techem.de bestellt werden.

Über Techem

Techem ist ein weltweit führender Anbieter für Energieabrechnungen und Energiemanagement in Immobilien. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Eschborn wurde 1952 gegründet. Techem ist heute mit über 3.400 Mitarbeitern in mehr als 20 Ländern aktiv und hat 9,9 Millionen Wohnungen im Service. In Deutschland ist Techem flächendeckend an rund 100 Standorten vertreten.

Das Leistungsangebot reicht von der Energiebeschaffung über die Erfassung und Abrechnung von Wärme und Wasser bis hin zu einem detaillierten Energiemonitoring. Des Weiteren bietet Techem neben geringinvestiven Maßnahmen, wie dem Energiesparsystem adapterm, auch innovative Contracting-Lösungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Durch den Einsatz effizienter Technik und günstigen Energiebezug werden für Eigentümer und Mieter attraktive Wärmepreise und Verbrauchseinsparungen erzielt.

Der Funkrauchwarnmelder ergänzt das Portfolio des Marktführers für funkgesteuerte Systeme zur Erfassung von Heizwärme und Wasser. Die Legionellenprüfung in Kooperation mit SGS Institut Fresenius rundet das umfassende Lösungsangebot für die Wohnungswirtschaft ab. Techem bietet hierfür als einer der wenigen Dienstleister in Deutschland ein Komplett-Paket inklusive Präventiv- und Sanierungsberatung, wobei Probenahme und Analyse durch das akkreditierte SGS Institut Fresenius erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter www.techem.de

Pressekontakt:

Robert Woggon
Senior Corporate Communications Manger
Techem GmbH
Telefon: +49 (0) 6196 / 522-2324
E-Mail: robert.woggon@techem.de


Ute Ebers
Head of Corporate Communications
Techem GmbH
Telefon: +49 (0) 6196 / 522-2992
E-Mail: ute.ebers@techem.de

Original content of: Techem GmbH, transmitted by news aktuell

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