Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschland
Gesetzentwurf zur Einführung des neuen Krankenhaus-Vergütungssystems
Düsseldorf (ots)
Chefärzte warnen: Gesetzentwurf ist Mogelpackung und gefährdet die Existenz kleinerer Krankenhäuser
Entwurf des BMG führt zu floatenden Preisen für Kliniken und erschwert die Nutzung innovativer medizinischer Behandlungsmethoden
Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung des pauschalierenden DRG-Vergütungssystems in den Krankenhäusern gefährdet nach Meinung des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte (VLK) massiv die Existenz kleinerer Krankenhäuser und erschwert nachhaltig die Übernahme medizinisch-wissenschaftlicher Innovationen in die Regelbehandlung der Kliniken. VLK-Präsident Prof. Dr. Dr. Hermann Hoffmann sagte dazu jetzt in Düsseldorf im Rahmen einer Stellungnahme seines Verbandes: "Sollte der Gesetzentwurf in der gegenwärtigen Fassung in Kraft treten, werden wir einen nie dagewesenen Kahlschlag unter den kleineren Kliniken in Deutschland erleben." Gerade diese Krankenhäuser seien jedoch unverzichtbar für die Patientenversorgung vor allem in den ländlichen, dünn besiedelten Regionen Deutschlands, betonte Hoffmann, dessen Verband die Vertretung der rund 14.000 leitenden Krankenhausärzte in Deutschland ist.
Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass das neue, nach dem DRG-Verfahren (DRG = Diagnosis Related Groups) arbeitende pauschalierende Vergütungssystem für die Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2003 stufenweise in Kraft tritt und ab Anfang 2007 in vollem Umfang für alle Kliniken und Fachgebiete außer der Psychiatrie gilt.
Entsprechend diesem neuen Vergütungssystem richtet sich dann die Bezahlung der Krankenhausleistungen nicht mehr nach der Länge des Klinikaufenthaltes, sondern nach der Zuordnung der Erkrankung des Patienten zu einer Diagnose und einer damit verbundenen Fallpauschale, die die gesamte Leistung der Klinik abgelten soll.
Die jetzt veröffentlichte Stellungnahme des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte macht deutlich, dass der Gesetzentwurf entgegen den vorherigen Ankündigungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eine "Mogelpackung" ist, weil er doch an der strikten Budgetierung der Krankenhausausgaben festhält und dabei gleichzeitig systematisch kleinere Krankenhäuser benachteiligt. Die Budgetierung soll auf zwei Wegen durchgesetzt werden: Einerseits sollen die Bewertungsrelationen für Leistungen, bei denen in erhöhtem Maße Fallzahlsteigerungen eingetreten oder zu erwarten sind, gezielt abgesenkt werden. Andererseits sollen die Vertragsparteien auf der Landesebene, die mit Wirkung für die Krankenhäuser und die Krankenkassen vor Ort einen Basisfallwert für das kommende Kalenderjahr festlegen, sicherstellen, dass - soweit noch keine Absenkung vorgenommen wurde - zusätzliche Fälle nur in Höhe der variablen Kostenanteile vergütet werden, was zu einer entsprechenden Absenkung des durchschnittlichen Basisfallwertes für alle Leistungen führt. Damit wird in der Tat einerseits auf Bundesebene und andererseits auf Landesebene ein Budget für alle Krankenhausausgaben eingeführt - eine Deckelung, die es in der bisherigen Geschichte der Krankenhausfinanzierung in Deutschland noch nicht gegeben hat.
Kleinere Kliniken - die eigentlichen Verlierer des neuen Vergütungssystems
"Dies bedeutet nichts anderes als einen floatenden Punktwert", heißt es in der VLK-Stellungnahme dazu - mit allen negativen Folgen, wie sie aus den Praxen niedergelassener Ärzte hinlänglich bekannt sind: Bei variablem Punktwert und damit variablen, von der Leistungsmenge insgesamt abhängigen Preisen kann nicht mehr konkret kalkuliert werden - eine realistische Planung ist für das Krankenhaus nicht mehr möglich. Außerdem führt ein solches System dazu, dass als Gegenmaßnahme gegen sinkende Preise mehr Leistungsmenge produziert wird - ein Vorgang, bei dem dann kleinere Kliniken massiv benachteiligt sind. Denn größere Kliniken sind naturgemäß eher in der Lage, größere Zusatzmengen zu leisten. VLK-Präsident Hoffmann: "Kleinere Kliniken werden durch diese Regelungen systematisch benachteiligt und zu den eigentlichen Verlierern des neuen Vergütungssystems - sie werden schnell und in großem Umfang schließen müssen!"
Aber auch die medizinisch sinnvolle - und durch die ständige Zunahme älterer und alter Patienten unausweichliche - Zunahme von Krankenhausleistungen wird unter der strikten Budget-Deckelung, die der Gesetzentwurf vorsieht, dann nicht mehr finanziert werden. Damit werde das Erkrankungsrisiko nicht mehr von den Krankenkassen, sondern real von den Kliniken getragen, kritisiert der VLK.
Ungenügende Vergütung neuer, innovativer medizinischer Behandlungsmethoden
Ein weiterer Kritikpunkt der Chefärzte-Vertretung ist die ungenügende Vergütung neuer, innovativer medizinischer Behandlungsmethoden, die noch nicht in Fallpauschalen berücksichtigt worden sind. Hierzu sieht der Gesetzentwurf eine "Kann"-Bestimmung vor, nach der Kliniken und Kassen zeitlich befristete Vergütungsregelungen vereinbaren können - aber nicht müssen! Damit werde in Zukunft medizinischer und medizinisch-technischer Fortschritt den Patienten nur noch mit erheblicher Zeitverzögerung zugute kommen - wenn überhaupt, kritisiert der VLK in seiner Stellungnahme. Dies - so VLK-Präsident Hoffmann - mache deutlich, "wie sehr die Einbeziehung des medizinischen Fortschritts in die Leistungspflicht der Krankenkassen künftig als Sonderfall betrachtet werden soll".
Hinweis für die Redaktionen:
Die Stellungnahme des VLK zum "Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Einführung des DRG-Vergütungssystems für Krankenhäuser" kann von der VLK-Homepage heruntergeladen werden: http://www.vlk-online.de/aktu/drg-stellungnahme.pdf
Sollten Sie Rückfragen zu dieser Pressemeldung haben oder ergänzende Auskünfte benötigen, steht Ihnen hierzu VLK-Präsident Prof. Dr. Dr. Hermann Hoffmann unter der Telefonnummer 0211-45 49 9-20 zur Verfügung.
Presserechtlich verantwortlich: Prof. Dr. Hermann Hoffmann, Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. Kennedydamm 55/Roßstraße 166 40476 Düsseldorf Tel. 0211-454 99-0 Fax 0211-45 18 34 www.vlk-online.de
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