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Berufsunfähigkeitsversicherung - Weil kein Job ohne Risiko ist

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Berlin (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Unfall, Krankheit, zu viel Stress am Arbeitsplatz: Jeder vierte Deutsche musste bereits seinen Job an den Nagel hängen, weil ihn der Arzt berufsunfähig geschrieben hat. Und das betrifft längst nicht mehr nur klassische Risikoberufe aus dem Handwerk, wie Dachdecker oder Gerüstbauer beispielsweise, sondern auch immer mehr Menschen, die einen Bürojob haben. Was das für die Betroffenen bedeutet und wie man sich mit einer Berufsunfähigkeitsrente finanziell vor den Folgen absichern kann, weiß Uwe Hohmeyer.

Sprecher: Als berufsunfähig gilt man laut Definition der meisten Lebensversicherer, wenn man...

O-Ton 1 (Una Großmann, 0:15 Min.): "...in Folge von Krankheit, von Körperverletzung oder aber sogenanntem Kräfteverfall länger als sechs Monate nicht imstande ist, seinen Beruf oder aber eine ähnliche Tätigkeit auszuüben. Das muss allerdings vom Arzt bescheinigt werden."

Sprecher: Sagt Una Großmann vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und erklärt, was das für die Betroffenen bedeutet, wenn sie ihren Job an den Nagel hängen müssen und kein Gehalt mehr bekommen.

O-Ton 2 (Una Großmann, 0:27 Min.): "Der Staat zahlt hier nur noch ganz eingeschränkt, also in wenigen Fällen, Erwerbsminderungsrente. Und wenn dann das Gehalt wegfällt oder auch das Krankengeld, was zu Anfang noch gezahlt wird, dann droht hier eine enorme Versorgungslücke. Das heißt, man muss Rücklagen angehen. Und wenn die aufgebraucht s ind, rutscht man im Zweifelsfall in die Grundsicherung. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man sich dagegen wappnen und entsprechend Vorsorge betreiben."

Sprecher: Denn die bewilligt meistens schon eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Wann das erste Geld auf dem Konto landet, ist allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich...

O-Ton 3 (Una Großmann, 0:05 Min.): "...weil der Versicherer natürlich erst einmal prüfen muss, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt."

Sprecher: Und damit das Geld möglichst schnell fließt, empfiehlt es sich, schon vor Vertragsabschluss alle Fragen Ihres Versicherers hundertprozentig ehrlich zu beantworten.

O-Ton 4 (Una Großmann, 0:31 Min.): "Das sind beispielsweise Fragen zu Vorerkrankungen, also zum allgemeinen Gesundheitszustand. Wenn hier wissentlich falsche Angeben gemacht werden, kann der Versicherer tatsächlich die Zahlung im Falle einer Berufsunfähigkeit verweigern. Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Darum ist es wirklich ganz, ganz wichtig, dass man sich Zeit nimmt beim Ausfüllen des Berufsunfähigkeitsversicherungsantrages und die schriftlich gestellten Fragen wirklich korrekt beantwortet."

Abmoderationsvorschlag:

Weitere Infos dazu finden Sie auch im Internet auf der Webseite der Deutschen Versicherungswirtschaft unter www.gdv.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Una Großmann

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Wilhelmstr. 43/ 43 G, 10117 Berlin
Postfach 08 02 64, 10002 Berlin

Tel. +49 / 30 / 20 20 - 5185
E-Mail: u.grossmann@gdv.de
www.gdv.de

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