Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu BGH/Cum-Ex
Stuttgart (ots)
Rechnerisch wurde eine vierköpfige Familie durch die Cum-Ex-Geschäfte mit 1600 Euro belastet, an deren Unzulässigkeit es keine vernünftigen Zweifel geben kann. Denn jedem, erst recht professionellen Kapitalmarkakteuren, muss klar sein, dass eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf die Dividende einer Aktie höchstens einmal erstattet werden kann. Normale Bürger können die gleiche Fahrt zur Arbeit auch nicht x-mal geltend machen. Für diese Erkenntnis muss man auch kein Steuerexperte sein. Dass vor langen Jahren selbst öffentlich-rechtliche Banken zu solchen Geschäften griffen, zeugt von einer Skrupellosigkeit in der Branche, die letztlich auch den Boden für die Finanzkrise bereitet hat.
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