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Stuttgarter Nachrichten: zu BGH/Jugendamt:

Stuttgart (ots)

Ein Sozialarbeiter aus einer x-beliebigen Stadt
in Baden-Württemberg fliegt regelmäßig nach Berlin, um eine dorthin
verzogene Pflegefamilie zu betreuen. Unsinn? Nein, sondern gängige
Praxis bei den Jugendämtern in Deutschland. Die Sozialarbeiter tun
dies indes nicht aus Reiselust. Eine Regelung im Kinder- und
Jugendhilfegesetz besagt, dass jeweils jenes Jugendamt für ein
Pflegekind zuständig ist, das im Bereich der Herkunfts familie des
Kindes liegt. Der Bundesgerichtshof hat diesem Unsinn mit seinem
Urteil zu Gunsten eines in seiner Pflegefamilie fast verhungerten
Jungen einen Riegel vorgeschoben – ganz im Sinn des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes, das das Wohl des Kindes über alles stellt.
ots-Originaltext: Stuttgarter Nachrichten
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=39937

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Redaktion
Joachim Volk
Telefon: 07 11 / 72 05 - 704
Email: cvd@stn.zgs.de
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