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Stuttgarter Nachrichten: Lammert: Gesetz soll Diäten regelmäßig prüfen - Bundestagspräsident: "Höhe und Entwicklung der Bezüge in eine nachvollziehbare Regelmäßigkeit bringen"

Stuttgart (ots)

Bundestagspräsident Norbert Lammert regt eine
gesetzliche regelmäßige Prüfung  der Abgeordnetendiäten an. "Ich 
würde eine gesetzliche Regelung befürworten, die die Höhe und 
Entwicklung der Bezüge in eine nachvollziehbare Regelmäßigkeit 
bringt", sagte er im Interview mit  den Stuttgarter Nachrichten 
(Freitag). Das Gesetz solle andere Einkommensentwicklungen in anderen
Berufsfeldern berücksichtigen, nicht nur im öffentlichen Dienst. 
"Alles, was nicht nachvollziehbar geschieht, zieht zwangsläufig den 
Vorwurf der Willkür und der Selbstbedienung nach sich", so der 
CDU-Politiker.
Das Bundesverfassungsgericht habe Ende der sechziger Jahre 
angeregt, die Diäten auf steuerpflichtige Einkommen umzustellen. "Es 
wird auch heute darauf bestehen, dass der Bundestag die für seine 
Mitglieder geltenden Regelungen selbst beschließt. Aber daraus folgt 
nicht zwangsläufig, dass er Jahr für Jahr oder alle drei oder sechs 
Jahre die Bezüge ändert. Das könnte auch auf einem gesetzlich 
geregeltem Verfahren basieren."
Der Parlamentspräsident sagte, die Besoldung für die Wahrnehmung 
politischer Ämter bliebe hinter den Bezügen von Aufgaben jenseits der
Politik - mit vergleichbarer Bedeutung und Arbeitsbelastung - weit 
zurück. "Im Übrigen hält sich das Mitleid der Öffentlichkeit über den
immer größeren werdenden Abstand der Bezüge des politischen Personals
in Grenzen." Das Drama der Parlamente sei, dass sie nach 
Verfassungsrechtsprechung über die Bezüge ihrer Mitglieder selbst 
entscheiden müssen. "Man kann sich über die Unregelmäßigkeit der 
Anhebungen empören; dass aber irgendetwas geheim und undurchsichtig 
geschieht, stimmt einfach nicht." Grundsätzlich könne die Besoldung 
der Abgeordneten nicht unabhängig von Altersversorgung und 
mandatsspezifischen Bedingungen diskutiert werden, so Lammert.
Der CDU-Politiker plädiert zudem dafür, dass auch 
Bundestagskandidaten offen legen müssen, welchen Nebentätigkeiten sie
nachgehen. "Es gibt zwingende Gründe, den Wählern offen zu legen, ob 
und welche andere Tätigkeiten ein Abgeordneter wahrnimmt. Ich halte 
es sogar für wichtig zu fragen, ob gleiches nicht auch für Kandidaten
gelten muss. Drittens geht es darum, ob damit verbundene Einkünfte 
auch veröffentlicht gehören."

Rückfragen bitte an:

Stuttgarter Nachrichten
Redaktion
Joachim Volk
Telefon: 07 11 / 72 05 - 7120
cvd@stn.zgs.de

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