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BVR: Regierungsentwurf zur Bankenabgabe belastet Mittelstand und stabilitätssichernde Banken

Berlin (ots)

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) bedauert ausdrücklich, dass die Bundesregierung an den Überlegungen zur pauschalen Belastung aller Kreditinstitute zur Finanzierung von Schieflagen systemrelevanter Banken festhält. "Es ist weder eine grenzüberschreitende Abstimmung, noch eine Abstufung zwischen den eigentlichen Nutznießern und Beitragspflichtigen einer deutschen Bankenabgabe erkennbar", so Uwe Fröhlich, Präsident des BVR. Es gebe nach wie vor keinen überzeugenden Grund, Genossenschaftsbanken zu einer Sonderabgabe für Risiken von systemrelevanten Banken heranzuziehen. Dies gelte vor allem, da Hedgefonds und andere Kapitalmarktteilnehmer nach wie vor geschont werden sollen. Fröhlich: "Der genossenschaftliche FinanzVerbund ist stabil und stark genug, um seine Mitglieder im Bedarfsfall über die gruppeneigene Sicherungseinrichtung zu stützen. Dies wurde in jahrzehntelanger Praxis bewiesen."

In jedem Fall sollten - wie in Großbritannien - kleinere Institute von der Bankenabgabe ausgenommen werden. Eine sinnvolle Begrenzung sieht hier die Rechtsverordnung zum "Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen" vor. Danach handelt es sich erst bei Instituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 10 Milliarden Euro um bedeutende Institute. Aus Sicht des BVR ist es erforderlich, eine konsistente Gesetzgebung sicherzustellen und auch bei der Bankenabgabe eine analoge Grenze zur Beitragspflicht vorzusehen. Eine derartige Begrenzung würde gleichzeitig die Abstimmung mit anderen europäischen Staaten über eine europäische Bankenabgabe erhöhen.

Aufgrund des hohen Anteils der Genossenschaftsbanken am Förderkreditgeschäft für den deutschen Mittelstand würde ohne eine solche Einschränkung der Beitragspflicht eine weitere Fehlkonstruktion des Gesetzentwurfes mit weitreichenden Konsequenzen zum Tragen kommen. So berücksichtigen die Regelungen zur Bemessungsgrundlage nicht die Strukturen zur Fördermittelkreditvergabe. Die Folge wäre eine Einbeziehung der Förderkredite in die Bemessungsgrundlage und damit die Verteuerung der Förderkredite durch die Bankenabgabe. "Der deutsche Mittelstand und die die Finanzkrise abfedernden kleineren, regional tätigen Kreditinstitute wären die großen Leidtragenden solch undifferenzierter Gesetzgebungsmaßnahmen, wie sie mit dem Gesetzentwurf zum Restrukturierungsgesetz vorgelegt wurden", so Fröhlich.

Pressekontakt:

Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de

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