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BVR zum neuen Unternehmenssteuerrecht:

Berlin (ots)

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) kommentierte am Freitag die Verabschiedung des
neuen Gesetzes zum Unternehmenssteuerrecht durch den Bundestag:
Erfreulich seien insbesondere die Fortschritte bei den Bemühungen,
die Besteuerung der Personenunternehmen an die Besteuerung der
Kapitalgesellschaften anzugleichen. Die Aufstockung der
Reinvestitionszulage auf eine Million Mark entspreche der Forderung
des BVR, die Handlungsmöglichkeiten der Personengesellschaften im
Bereich der Beteiligungserträge zu erweitern. Zu begrüßen sei ferner,
dass die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an
Kapitalgesellschaften bis zu diesem Betrag innerhalb von vier Jahren
auf neu angeschaffte Gebäude übertragen werden können. Der bisher
vorgesehene Reinvestitionszeitraum von zwei Jahren sei deutlich zu
kurz bemessen gewesen. Demgegenüber allerdings bedeute die Einführung
von Behaltefristen für Personenunternehmen bei der steuerneutralen
Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Wirtschaftsgütern einen
Rückschritt.
An den Änderungen des Unternehmenssteuerrechts sei allerdings zu
kritisieren, dass das Parlament mit der Wiedereinführung der
Gewerbesteuerpflicht von Dividendenerträgen einen Teil der
Unternehmenssteuerreform zurückdrehe. Die Belastung der Dividenden
mit Gewerbesteuer führe zu einer systematisch nicht begründbaren
Doppelbelastung bei allen Beteiligungen unterhalb der
Schachtelbeteiligungsgrenze von 10 Prozent.
BVR
Pressesprecher
Dr. Rolf Kiefer
Tel. 030 2021 1300
Fax 030 2021 1905

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