BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
BVR: Referentenentwurf zu Wohn-Riester praxisfern
Berlin (ots)
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) wirft dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) fehlendes Gespür beim Thema Integration der Wohnimmobilie in die Riester-Rente vor. Die Regelungen im nun vorgelegten Referentenentwurf seien dem Verbraucher nicht vermittelbar. Danach hätte der Bürger im Alter eine Steuerbelastung auf ein fiktives Zusatzeinkommen zu tragen. Ihm drohe so eine Reduzierung seines tatsächlichen Alterseinkommens. Dies stehe dem Ziel der Riester-Rente jedoch entgegen.
Auch die Anbieter von Riester-Verträgen würden durch die geplanten Neuerungen mit weiteren bürokratischen Belastungen konfrontiert. So müsse nach dem Willen des BMF zukünftig für jeden Altersvorsorgesparer, der von der Möglichkeit der Immobilienförderung über Riester Gebrauch mache, ein Schattenkonto errichtet und mit dem zu verzinsenden fiktiven Vermögen fortgeschrieben werden. Einmal mehr wälze der Gesetzgeber die finanziellen Folgeaufwendungen seiner Entscheidungen auf die Privatwirtschaft ab.
Bei der Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgelegten Ziels sollte daher auf die nachgelagerte Besteuerung von in Immobilien gebundenem Vermögen verzichtet werden, fordert der BVR, zum Ausgleich dafür sei eine entsprechend reduzierte Förderung vorzusehen. So würde den auch im ungeförderten Bereich akzeptierten besonderen Eigenschaften der Immobilie Rechnung getragen, der Bürger sei vor Überraschungen im Alter geschützt. In der Praxis erfolgreich seien letztlich nur schlanke Modelle, die den Verbraucher durch Transparenz überzeugten.
In dem Vorstoß zur Abschaffung der Wohnungsbauprämie sieht der BVR ein taktisches Manöver. Hierdurch werde versucht, Verhandlungsmasse in die politische Diskussion zu werfen, um am Ende das eigene Wohn-Riester-Modell durchzusetzen. Die Mehrausgaben, die durch eine Förderung des Immobilienerwerbs über die private Altersvorsorge entstünden, müssten jedenfalls nicht durch eine Streichung der Wohnungsbauprämie finanziert werden. Laut Koalitionsvertrag seien diese bereits durch die erfolgte Streichung der Eigenheimzulage mehr als überkompensiert.
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