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BVR: Rundfunkkommission der Länder sollte Computergebühr aussetzen

Berlin (ots)

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
(BVR) appelliert an die am morgigen Donnerstag tagende
Rundfunkkommission der Länder, von einer Rundfunkgebührenpflicht für
internetfähige Rechner abzusehen. Der BVR setzt sich dafür ein, das
Moratorium für so genannte neuartige Rundfunkgeräte über den 31.
Dezember 2006 hinaus zu verlängern.
Spräche sich die Rundfunkkommission gegen eine Verlängerung des
Moratoriums aus, so würden laut geltendem
Rundfunkgebührenstaatsvertrag neben TV-Geräten und Radios auch
internetfähige Rechner oder Handys von der Rundfunkgebührenpflicht
erfasst. Unternehmen  -  insbesondere kleine und mittlere
Kreditinstitute  -  die standardmäßig in allen Filialen
internetfähige Rechner betreiben, wären von der Rundfunkgebühr ab
2007 betroffen.
Eine Zweigerätebefreiung ist zwar für jeden Standort vorgesehen,
benachteiligt jedoch gerade mittelständische Unternehmen und
Gewerbetreibende, die an vielen verschiedenen Standorten mit Filialen
oder Niederlassungen vertreten sind. Allein die Volksbanken und
Raiffeisenbanken stellen mit einem Netz von 14 000 Bankstellen in
Deutschland gerade im ländlichen Raum die Versorgung der Bevölkerung
mit Bankdienstleistungen sicher. Nicht in jeder Filiale werde im
Übrigen ein Rundfunkgerät genutzt, das eine Zweitgerätebefreiung für
internetfähige Rechner nach sich zieht, so der BVR.
Internetfähige Rechner, so der BVR, seien überdies für die
Arbeitsprozesse in den Bankstellen unverzichtbar. Die Möglichkeit,
TV- oder Radio-Dienste zu nutzen, sei auf den Rechnern meist nicht
vorgesehen. Eine Abgabe für eine Leistung, die typischerweise nicht
genutzt werden könne, hält der BVR für nicht hinnehmbar.
Die von den Intendanten von ARD und ZDF vor der Sitzung der
Rundfunkkommission bekannt gegebene Vereinbarung, die
Rundfunkgebühren auf neuartige Empfangsgeräte in freier Auslegung des
Rundfunkgebührenstaatsvertrages wie für Radiogeräte auf 5,52 Euro
festzulegen, ist keine Lösung für die betroffenen Unternehmen und
kann eine notwendige Änderung des Staatsvertrages jedoch nicht
ersetzen, erklärt der BVR. Mindestens solle der Staatsvertrag
zukünftig eine Zweitgebührenbefreiung vorsehen, die neuartige
Empfangsgeräte nur pro Unternehmen mit einer Rundfunkgebühr belege
und nicht wie im derzeitigen Vertrag pro Standort. Besser wäre jedoch
eine mediengerechte Neugestaltung des Rundfunkstaatsvertrages.

Pressekontakt:

Melanie Schmergal
Pressesprecherin
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Telefon: 030/2021 1320
Telefax: 030/2021 1905

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