BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
BVR: Rundfunkkommission der Länder sollte Computergebühr aussetzen
Berlin (ots)
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) appelliert an die am morgigen Donnerstag tagende Rundfunkkommission der Länder, von einer Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Rechner abzusehen. Der BVR setzt sich dafür ein, das Moratorium für so genannte neuartige Rundfunkgeräte über den 31. Dezember 2006 hinaus zu verlängern.
Spräche sich die Rundfunkkommission gegen eine Verlängerung des Moratoriums aus, so würden laut geltendem Rundfunkgebührenstaatsvertrag neben TV-Geräten und Radios auch internetfähige Rechner oder Handys von der Rundfunkgebührenpflicht erfasst. Unternehmen - insbesondere kleine und mittlere Kreditinstitute - die standardmäßig in allen Filialen internetfähige Rechner betreiben, wären von der Rundfunkgebühr ab 2007 betroffen.
Eine Zweigerätebefreiung ist zwar für jeden Standort vorgesehen, benachteiligt jedoch gerade mittelständische Unternehmen und Gewerbetreibende, die an vielen verschiedenen Standorten mit Filialen oder Niederlassungen vertreten sind. Allein die Volksbanken und Raiffeisenbanken stellen mit einem Netz von 14 000 Bankstellen in Deutschland gerade im ländlichen Raum die Versorgung der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen sicher. Nicht in jeder Filiale werde im Übrigen ein Rundfunkgerät genutzt, das eine Zweitgerätebefreiung für internetfähige Rechner nach sich zieht, so der BVR.
Internetfähige Rechner, so der BVR, seien überdies für die Arbeitsprozesse in den Bankstellen unverzichtbar. Die Möglichkeit, TV- oder Radio-Dienste zu nutzen, sei auf den Rechnern meist nicht vorgesehen. Eine Abgabe für eine Leistung, die typischerweise nicht genutzt werden könne, hält der BVR für nicht hinnehmbar.
Die von den Intendanten von ARD und ZDF vor der Sitzung der Rundfunkkommission bekannt gegebene Vereinbarung, die Rundfunkgebühren auf neuartige Empfangsgeräte in freier Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages wie für Radiogeräte auf 5,52 Euro festzulegen, ist keine Lösung für die betroffenen Unternehmen und kann eine notwendige Änderung des Staatsvertrages jedoch nicht ersetzen, erklärt der BVR. Mindestens solle der Staatsvertrag zukünftig eine Zweitgebührenbefreiung vorsehen, die neuartige Empfangsgeräte nur pro Unternehmen mit einer Rundfunkgebühr belege und nicht wie im derzeitigen Vertrag pro Standort. Besser wäre jedoch eine mediengerechte Neugestaltung des Rundfunkstaatsvertrages.
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