BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
O-Ton-Beitrag: Jetzt noch Chancen nutzen, denn der Sparerfreibetrag wird 2007 halbiert
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Berlin (ots)
Das Zauberwort für Wohlstand und finanzielle Sicherheit heißt Sparen. Und wie schön ist es, wenn man am Jahresende sieht, wie viel Zinsen sich angehäuft haben. Aber auch bei diesen Kapitalerträgen gibt es ein Limit, den Sparerfreibetrag. Alles was darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Was sich 2007 an diesem Freibetrag ändert, weiß Alexander Storg, Steuerexperte beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR:
0-Ton: 23 Sekunden Durch das Steueränderungsgesetz 2007 wird der Sparerfreibetrag für Ledige von 1.370 Euro auf 750 Euro abgesenkt. Für Verheiratete wird er entsprechend von 2.740 Euro auf 1.500 Euro abgesenkt. Das ist nahezu eine Halbierung. Für den Sparer bedeutet das eine kräftige Steuererhöhung.
Seit Jahren wird dazu aufgerufen, dass man privat für das Alter vorsorgen soll. Hat die Steueränderung auch hier Folgen für die Menschen?
0-Ton: 21 Sekunden Nicht betroffen sind Erträge aus einer privaten Rentenversicherung. Diese Erträge werden mit dem so genannten Ertragsanteil, der vom Renteneintrittalter abhängig ist, im Zeitpunkt der Auszahlung besteuert. Sie zählen nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind von der Absenkung des Sparerfeibetrages auch nicht betroffen.
Gibt es denn noch Möglichkeiten, den vollen Freibetrag zu nutzen?
0-Ton: 22 Sekunden Zum Beispiel eine Geldanlage, bei der die Zinsen gleich am Anfang der Laufzeit fällig werden. Sie verlagern dadurch den Zinszufluss ganz nach vorne, wenn Sie in diesem Jahr das Produkt abschließen, den Vertrag schließen. Dann fließen auch in diesem Jahr die Zinsen zu und können mit dem Sparerfreibetrag dieses Jahr verrechnet werden. Sie haben dann allerdings in den nächsten Jahren natürlich keinen Zufluss von Zinsen.
Übrigens, der einmal erteilte Freistellungsauftrag gilt grundsätzlich als unbefristet, auch wenn das Steueränderungsgesetz 2007 in Kraft tritt, erklärt die BVR.
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